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Fehler des Tierheims

von Jürgen G.

Hallo Frau Fries ! Mitte August ist mein jetzt 6 Monate junger Kater verschwunden. am 02.10.2011 hat meine Tochter in der Zeitung eine Anzeige gelesen in der ein junger unkastrieter Kater im einem Tierheim abgegeben wurde. Wir haben sofort reagiert und haben uns mit dem Tierheim in Verbindung gesetzt und ihn noch am selben Tag abgeholt. Sein Zustand war appatisch und dehydiert(Wassermangel) und abgemagert. Meine Tochter ist ausgebildete Tiermedizinische Fachangestellte und seinen Zustand auch gleich erkannt als wir ihn nach Hause brachten. Zudem Erbrach er ständig. Anfänglich glaubten wir noch an die Aufregung. Als sich aber sein Zustand eher verschlechterte gingen wir zum Tierarzt. Doch trotz Sofortmaßnahmen (Medikamente) und zufüttern (welche er sofort wieder Erbrach)verschlechterte sich sein Zustand stetig. Zur Zeit befindet er sich in einer Tierklinik wo sich sein Zustand im Moment stabilisiert. Laut Angabe des Tierheimes wurde mein Kater (Tiger) am 21.09.2011 Im Tierheim abgegeben. Die besondere Tragik: Mein Kater war "geChipt", aber die Tierheimangestellten sind ihrer eigenen Aussage zufolge nicht auf die Idee gekommen ein gut gepflegtes Tier als Neuzugang auf Tätowierung und Chip zu überprüfen. Tatsächlich wurde das Lesegerät erst geholt und eingesetzt als wir ihn abholten um zu kontrollieren ob es sich auch tatsächlich um meinen Kater handelt. Zudem hatten sie Ihn ein paar Tage zuvor kastrieren lassen. Meine Frage nun: Habe ich eine reelle Chance das Tierheim auf Fahrlässige Körperverletzung bzw. Sachbeschädigung und die Arzt und Tierheimkosten einzuklagen. Zudem ihrer eigenen Aussage zufolge er bis Sonntag mittag noch gespielt haben soll, mir aber vom Tierarzt bestätigt wurde das die schwere der Austrocknung nicht innerhalb von 48 Stunden möglich sein kann. für eine Rückmeldung Ihrerseits bedanke ich schon jetzt recht herzlich. Mfg Jürgen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Eine fahrlässige Körperverletzung scheidet zunächst aus, da gemäß § 229 StGB nur die Verletzung einer anderen “Person“, also keines Tieres, strafbar ist. Es könnten jedoch, wie Sie richtig schreiben, eine strafbare Sachbeschädigung sowie ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen. Konkret wäre die Schuld der Tierheimmitarbeiter zu klären, was an dieser Stelle nicht möglich ist. Die Aussage des Tierarztes, dass der schlechte Zustand des Katers bereits über längere Zeit angedauert haben muss, könnte auf ein Fehlverhalten des Tierheims und einer Schadensersatzpflicht hinweisen. Sie könnten das Tierheim schriftlich auffordern, Ihnen die entstandenen Tierarztkosten innerhalb einer bestimmten Frist zu erstatten. Zu den konkreten Erfolgsaussichten einer Klage sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen.

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