zurück zur Übersicht Mein Nachbar will meiner Katze den Freigang verbieten 09.10.2011 von Helmut B. Hallo, ich habe folgendes Problem: Mein Nachbar spielt sich als Vermieter auf und will meiner Katze den Freigang verbieten. Er ist der Meinung, dass seine Katze das alleinige Recht hat, da sie ja schließlich länger da ist und den Garten als ihr Revier ansieht. Außerdem hat er Angst, dass meine Katze in seine Wohnung springen könnte. Ich lasse meine Katze im Moment nicht raus, weil ich Angst habe, dass man ihr etwas antut. Er hat mich schon einmal gezwungen, einen Kater abzugeben, obwohl ich das nicht wollte, da ich selbst Angst vor ihm habe. Wenn das so weiter geht, muss ich mich in psychologische Behandlung begeben, da ich es so nicht mehr aushalte. Ich möchte so schnell wie möglich umziehen, damit meine Katze endlich ungestörten Freigang bekommt. Meine Vermieter wohnen im selben Haus, halten sich aber anscheinend raus. Die Sache mit dem Kater ist im April diesen Jahres geschehen und ich möchte jetzt endlich mit einem Anwalt gegen ihn vorgehen. Meine Fragen: Ist die Sache mit meinem Kater bereits verjährt? Welche Tatbestände liegen vor (Nötigung etc.)? Vielen Dank für Ihre Mühe Helmut B. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine verbindliche Antwort auf Ihre beiden Fragen kann erst nach Kenntnis aller Umstände erfolgen. Obwohl es verschiedene Verjährungsfristen im Gesetz gibt, dürfte in Ihrem Fall noch keine Verjährung eingetreten sein, obwohl zunächst geklärt werden müsste, ob Sie aufgrund des geschilderten Vorfalls mit dem Kater überhaupt einen Anspruch gegen den Nachbarn haben und zum anderen ob dieser überhaupt verjährt. Allein Ihr Vermieter könnte Ihnen -unter Umständen- verbieten Ihre Katze aus der Wohnung zu lassen, nicht jedoch ihr Nachbar. Auch wenn Ihr Vermieter sich offensichtlich aus der Sache raushalten möchte, fordern Sie ihn schriftlich auf, in der Sache tätig zu werden und wenn möglich zu vermitteln. Sollte dies keinen Erfolg haben, lassen Sie sich anwaltlich vertreten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine verbindliche Antwort auf Ihre beiden Fragen kann erst nach Kenntnis aller Umstände erfolgen. Obwohl es verschiedene Verjährungsfristen im Gesetz gibt, dürfte in Ihrem Fall noch keine Verjährung eingetreten sein, obwohl zunächst geklärt werden müsste, ob Sie aufgrund des geschilderten Vorfalls mit dem Kater überhaupt einen Anspruch gegen den Nachbarn haben und zum anderen ob dieser überhaupt verjährt. Allein Ihr Vermieter könnte Ihnen -unter Umständen- verbieten Ihre Katze aus der Wohnung zu lassen, nicht jedoch ihr Nachbar. Auch wenn Ihr Vermieter sich offensichtlich aus der Sache raushalten möchte, fordern Sie ihn schriftlich auf, in der Sache tätig zu werden und wenn möglich zu vermitteln. Sollte dies keinen Erfolg haben, lassen Sie sich anwaltlich vertreten.