zurück zur Übersicht Recht auf mehrere Katzen ? 13.10.2011 von Matthias M. Hallo mein Vermieter hatte mir erlaubt, das ich eine Katze halten darf in der Whg. Jetzt ist meine Freundin eingezogen, und damit war er auch einverstanden.Jetzt zum Problem. Sie hat auch eine Katze, und das will mein vermieter nicht. Mit der begründung, er hätte mir damals eine Katze erlaubt und nicht zwei. Ist dies rechtens?? Vielen DAnk für ihre Bemühungen. MfG M.M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um zu prüfen, ob Ihre Vermieter dieses Verbot aussprechen darf, muss zunächst die entsprechende Klausel Ihres Mietvertrages geprüft werden. Wenn dort z.B. wirksam geregelt wurde, dass der Vermieter für jedes einzelne Tier um eine gesonderte Genehmigung gefragt werden muss, dann könnte das Verbot wirksam sein. Des Weiteren müsste geklärt werden, welche Begründung er für das Verbot angibt, ob es weitere Katzen im Haus gibt etc.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um zu prüfen, ob Ihre Vermieter dieses Verbot aussprechen darf, muss zunächst die entsprechende Klausel Ihres Mietvertrages geprüft werden. Wenn dort z.B. wirksam geregelt wurde, dass der Vermieter für jedes einzelne Tier um eine gesonderte Genehmigung gefragt werden muss, dann könnte das Verbot wirksam sein. Des Weiteren müsste geklärt werden, welche Begründung er für das Verbot angibt, ob es weitere Katzen im Haus gibt etc.