zurück zur Übersicht Hund trotz Tierhalte verbot! 04.11.2011 von Sabrina L. Ich habe Probleme mit einer Nachbarin, die sich von meinen 6 Monaten alten Junghund belässtigt fühlt. Sie hat sich jetzt bei meinen Vermieter beschwert, und sogar schon die Polizei gerufen. Der Hund hat sie nicht belässtigt und mein Hund bellt auch nicht, trotzdem hat sie sich beschwert. Das Problem ist im Mietvertrag steht, das ein Tierhalteverbot besteht, trotzdem gibt es 3 weitere Hunde und auch Katzen im Haus. Mein Hund gebe ich auf KEINEN Fall weg!! Was kann ich jetzt machen?? Oder muss ich mir eine neue Wohnung suchen??? Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst muss die Formulierung des Verbotes in Ihrem Mietvertrag auf Wirksamkeit überprüft werden, da ein Vermieter grundsätzlich frei entscheiden kann, ob er die Hunde- und Katzenhaltung von seiner vorherigen Zustimmung abhängig macht oder sie generell erlaubt bzw. verbietet. Des Weiteren muss geklärt werden, ob und seit wann der Vermieter von der Hundehaltung wusste und sie eventuell schon länger stillschweigend geduldet hat. Auch dass weitere Hunde im Haus gehalten werden, muss berücksichtigt werden, obwohl diese Tatsache allein nicht ausreicht. Lassen Sie sich daher ausführlich anwaltlich beraten, wenn der Vermieter tatsächlich die Abschaffung des Hundes fordert. Falls Sie Mitglied in einem Mieterschutzverein sind, können Sie sich auch dort beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst muss die Formulierung des Verbotes in Ihrem Mietvertrag auf Wirksamkeit überprüft werden, da ein Vermieter grundsätzlich frei entscheiden kann, ob er die Hunde- und Katzenhaltung von seiner vorherigen Zustimmung abhängig macht oder sie generell erlaubt bzw. verbietet. Des Weiteren muss geklärt werden, ob und seit wann der Vermieter von der Hundehaltung wusste und sie eventuell schon länger stillschweigend geduldet hat. Auch dass weitere Hunde im Haus gehalten werden, muss berücksichtigt werden, obwohl diese Tatsache allein nicht ausreicht. Lassen Sie sich daher ausführlich anwaltlich beraten, wenn der Vermieter tatsächlich die Abschaffung des Hundes fordert. Falls Sie Mitglied in einem Mieterschutzverein sind, können Sie sich auch dort beraten lassen.