zurück zur Übersicht Bezirksamt Lichtenberg Berlin 08.11.2011 von Timothy S. Ich habe folgendes Problem : mein kater ist gechipt,geipft und trägt eine blombe mit Adresse inkl. Schrift ich bin ein freigänger! und trotzdem wurde er jetzt 3x innerhalb von 10 tagen weggefangen und zur Polizei gebracht . mit dem erfolg das er ins Tierheim gebracht wird und ich die kosten tragen soll. obwohl ich ihn nicht als vermisst gemeldet habe. muss ich die kosten tragen oder kann ich irgendwie dagegen vorgehen? bitte um hilfe ich weiß einfach nicht mehr weiter 180 € zu stemmen ist hart und das Geld neigt sich dem ende :-( mfg timo Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie Ihr Tier als vermisst melden oder nicht, hat keinen Einfluss darauf, ob Ihr Tier als Fundtier im Sinne des Gesetzes zu sehen ist und Sie für die Tierheimkosten aufkommen müssen oder nicht. Den Status “Fundtier“ erhält ein Tier sobald ein Finder seine Fundmeldung bei der zuständigen Stelle, also z.B. dem Fundbüro oder dem Tierheim macht. Als Eigentümer haben Sie dem Tierheim die für die vorübergehende Pflege Ihrer Katze entstandenen Kosten zu ersetzen. In der Regel werden für eine Katze zwischen 7,00 und 9,00 Euro von Tierheimen angesetzt. In Ihrem Fall fällt daher auf, dass die geforderten 180,00 Euro zu hoch erscheinen, da Sie Ihre Katze ja offensichtlich jeweils nach kurzer Zeit wieder bekommen haben. Sie sollten sich daher von dem Tierheim schriftlich darlegen lassen wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Dieses Schreiben sollten Sie dann anwaltlich prüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie Ihr Tier als vermisst melden oder nicht, hat keinen Einfluss darauf, ob Ihr Tier als Fundtier im Sinne des Gesetzes zu sehen ist und Sie für die Tierheimkosten aufkommen müssen oder nicht. Den Status “Fundtier“ erhält ein Tier sobald ein Finder seine Fundmeldung bei der zuständigen Stelle, also z.B. dem Fundbüro oder dem Tierheim macht. Als Eigentümer haben Sie dem Tierheim die für die vorübergehende Pflege Ihrer Katze entstandenen Kosten zu ersetzen. In der Regel werden für eine Katze zwischen 7,00 und 9,00 Euro von Tierheimen angesetzt. In Ihrem Fall fällt daher auf, dass die geforderten 180,00 Euro zu hoch erscheinen, da Sie Ihre Katze ja offensichtlich jeweils nach kurzer Zeit wieder bekommen haben. Sie sollten sich daher von dem Tierheim schriftlich darlegen lassen wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Dieses Schreiben sollten Sie dann anwaltlich prüfen lassen.