zurück zur Übersicht Welpe tot gebissen 09.11.2011 von Jessika C. Hallo, am 28.10.2011 wurde mein kleiner, erst 5 Monate alter Hund von einem Schäferhund tot gebissen und geschüttelt. Meine Kinder und ich mussten es mit ansehen.Ich würde gerne wissen was ich dagegen unternehmen kann!?Wir sind zur Polizei gegangen um eine Anzeige zu machen um andere Tiere zu schützen, allerdings wurde uns dort gesagt dass dies nicht möglich sei! Wir haben es jetzt dem Ordnungsamt gemeldet und hoffen dass sie etwas unternehmen! Was können wir noch tun? Was ist wenn das ordnungsamt nichts unternimmt? lg jessika c. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In diesem traurigen Fall gibt es mehrere Möglichkeiten wie Sie vorgehen können. Den wichtigen Schritt, die Anzeige beim Ordnungsamt haben Sie ja bereits gemacht. Fragen Sie dort schriftlich nach, ob und welche Maßnahmen in dieser Sache eingeleitet wurden und bitten um eine schriftliche Auskunft. Des Weiteren könnten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Sachbeschädigung erstatten. Ob es jedoch tatsächlich zu einer Verurteilung des Hundehalter kommt, kann an dieser Stelle nicht eingeschätzt werden. Falls Sie sich dazu entschließen sollten, sollten die Anzeige schriftlich erstatten, um nicht wieder abgewiesen zu werden. Zuletzt sollten Sie von dem Halter des Schäferhundes Schadensersatz für den Tod Ihres Hundes verlangen, sowie Tierarztkosten, falls diese nach diesem schrecklichen Vorfall entstanden sind oder Kosten für eine Einäscherung etc.. Dies bringt ihnen zwar nicht Ihren Welpen zurück, jedoch ist jeder Hundehalter gesetzlich verpflichtet, den Schaden zu ersetzen den sein Hund verursacht. Ob Sie das Geld an den Tierschutz spenden oder sich einen neuen Hund anschaffen o.ä. können Sie ja letztlich selbst entscheiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In diesem traurigen Fall gibt es mehrere Möglichkeiten wie Sie vorgehen können. Den wichtigen Schritt, die Anzeige beim Ordnungsamt haben Sie ja bereits gemacht. Fragen Sie dort schriftlich nach, ob und welche Maßnahmen in dieser Sache eingeleitet wurden und bitten um eine schriftliche Auskunft. Des Weiteren könnten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Sachbeschädigung erstatten. Ob es jedoch tatsächlich zu einer Verurteilung des Hundehalter kommt, kann an dieser Stelle nicht eingeschätzt werden. Falls Sie sich dazu entschließen sollten, sollten die Anzeige schriftlich erstatten, um nicht wieder abgewiesen zu werden. Zuletzt sollten Sie von dem Halter des Schäferhundes Schadensersatz für den Tod Ihres Hundes verlangen, sowie Tierarztkosten, falls diese nach diesem schrecklichen Vorfall entstanden sind oder Kosten für eine Einäscherung etc.. Dies bringt ihnen zwar nicht Ihren Welpen zurück, jedoch ist jeder Hundehalter gesetzlich verpflichtet, den Schaden zu ersetzen den sein Hund verursacht. Ob Sie das Geld an den Tierschutz spenden oder sich einen neuen Hund anschaffen o.ä. können Sie ja letztlich selbst entscheiden.