zurück zur Übersicht Umgang mit dem Hund 11.11.2011 von Martina N. Hallo!Was macht man ,wenn man mitbekommt,dass jemand seinen Hund beim gassi gehen schlügt?Eine behinderte Dame hat es schon 2mal miterlebt wie dieser Hund geschlagen wurde.Darauf hin hat sie diese Frau mal angesprochen u. wurde prommt frech.Der Hund hört angeblich nicht, da muß man so durchgreifen ,ob sie Ahnung hätte.Ja schon ,da sie auch Hundehalterin ist. Ich weiß nicht ob diese Frau total überfordert ist.Denn der Hund ist auch unterfordert obwohl sie 6-7 mal mit ihm Gassi geht,sitzt den ganzen Tag am Fenster u.bellt alles u. jedem an.Und das beste ist ja ,dass der Hund sowieso nur an der Roll-leine geführt wird.Außerdem hat er unseren Hund auch schon gebissen. Diese Dame ist nun seit 1Jahr Witwe u.einsam.Ihr erster Hund ist nun gestorben.u.nun hat sie sich einen 3 Jahre alten Rüden geholt, sie ist 70 Jahre.Ist dieser hund nicht zu jung für sie?? Vielleicht haben Sie eine Antwort darauf.Sollte man das Tierheim wo sie den Hund her hat verständigen? Gruß Fr.M.N. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie nicht selbst Augenzeuge der angeblichen Schläge sind und die Vorfälle nur vom Hören-Sagen kennen. Dies sollten Sie dies nicht unkritisch übernehmen und als wahre Tatsache schildern. Wenn Sie jedoch den begründeten Verdacht haben, dass der Hund nicht artgerecht gehalten wird wenden Sie sich schriftlich an das zuständige Ordnungsamt mit der Bitte die Haltungsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Zusätzlich könnten Sie sich auch den besagten Tierschutzverein wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie nicht selbst Augenzeuge der angeblichen Schläge sind und die Vorfälle nur vom Hören-Sagen kennen. Dies sollten Sie dies nicht unkritisch übernehmen und als wahre Tatsache schildern. Wenn Sie jedoch den begründeten Verdacht haben, dass der Hund nicht artgerecht gehalten wird wenden Sie sich schriftlich an das zuständige Ordnungsamt mit der Bitte die Haltungsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Zusätzlich könnten Sie sich auch den besagten Tierschutzverein wenden.