zurück zur Übersicht Bellen der Hunde 11.11.2011 von Gisela H. Sehr geehrte Damen und Herren Lebe seit 10 Jahren auf dem Land, Unsere Nachbaren sind oder waren Hundebesitzer. Unser Nachbar der direkt neben uns wohnt, ist der Meinung sich über dass bellen zu beschweren (wohnen seit 10 Jahren Tür an Tür) auch ist dieser der Meinung das andere Nachbars Hunde ruhig bellen dürfen.Haben damals seinen Beagle sogar in Pflege gehabt war alles gut. Haben seid ca Mai 2011 ein Schild vorne mit geprüfter Zuchtstätte ( züchte bereits seid mehr als 10 Jahren) Bin also mit meiner Zucht dort hingezogen. Habe zu Zeit 2 Labradore Mit einer wird nur gezüchtet. Wäre nett wenn Sie mir antworten würden. Mit freundlich Gruß PS. meine Hunde werden am Zaun geärgert von Kindern sowie Erwachsene damit sie bellen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Regelmäßig ist Hundegebell der Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten. Da Sie schreiben, dass der Nachbar sich offensichtlich nur an dem Bellen Ihrer Hunde stört und dass bisher ein friedliches und vertrauensvolles Nachbarschaftsverhältnis bestanden hat, gibt es wahrscheinlich einen anderen Grund für das Verhalten Ihres Nachbarn und die Belästigung durch die Hunde ist nur ein vorgeschobener Grund. Versuchen Sie wenn möglich zu klären, was die Ursache für den Streit ist. Vielleicht klärt sich das Problem dann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Regelmäßig ist Hundegebell der Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten. Eine gesetzliche Regelung für Bellzeiten gibt es nicht. Orientieren muss man sich an der herrschenden Rechtsprechung, die leider sehr unterschiedlich ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hundehalter in der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und während der Nachtruhe von 21 bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertage dafür sorgen muss, dass der Hund still ist und niemanden belästigt. Zwar gibt es Gerichte, die hundefreundlicher entschieden haben, da Hunde nun mal keinen An- und Ausschalter haben. Der Großteil der Rechtsprechung ist jedoch hundefeindlich und hält sich an die starren Uhrzeiten. Da Sie schreiben, dass der Nachbar sich offensichtlich nur an dem Bellen Ihrer Hunde stört und dass bisher ein friedliches und vertrauensvolles Nachbarschaftsverhältnis bestanden hat, gibt es wahrscheinlich einen anderen Grund für das Verhalten Ihres Nachbarn und die Belästigung durch die Hunde ist nur ein vorgeschobener Grund. Versuchen Sie wenn möglich zu klären, was die Ursache für den Streit ist. Vielleicht klärt sich das Problem dann.