zurück zur Übersicht Tochter gibt Hund nicht zurück 12.11.2011 von Susanne J. Hallo Frau Fries Ich hätte gerne einen Rat von ihnen und was ich da machen kann. Meine Tochter wollte unseren Hund mal für ein paar Tage bei sich haben wo mit wir auch einverstanden waren als dann unsere Tochter sich nach zwei Wochen nicht einmal gemeldet hatte fragte ich bei ihr nach was den mit unseren Hund sei und wir ihn gerne wieder haben möchten als Antwort darauf bekammen wir eine SMS von ihr das sie den Hund bei sich angemeldet hätte und ihn auch weiter bei sich behalten würde meine Frage ist darf sie das einfach so und was können wir machen um unseren Hund wieder zu bekommen.Sie lebt nicht in der selben Stadt sondern weiter weg mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie Ihrer Tochter den Hund nur zur vorübergehenden Pflege mitgegeben haben, sind Sie weiterhin Eigentümerin des Hundes und können ihn von Ihrer Tochter herausfordern. Dies sollten Sie schriftlich tun und ihr eine Frist zur Herausgabe bzw. Rückgabe des Hundes setzen. Sollte sie sich weiterhin weigern, könnten Sie bei dem Amtsgericht am Wohnort Ihrer Tochter eine Herausgabeklage erheben. Zu den konkreten Erfolgsaussichten sollten Sie sich jedoch vorher anwaltlich beraten lassen, da dies erst nach Kenntnis aller Einzelheiten bewertet werden kann. Insbesondere muss geklärt werden, welche genaue Absprache Sie mit Ihrer Tochter über den Rückgabezeitpunkt getroffen haben und ob es Zeugen dafür gibt bzw. andere Beweise dafür vorliegen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie Ihrer Tochter den Hund nur zur vorübergehenden Pflege mitgegeben haben, sind Sie weiterhin Eigentümerin des Hundes und können ihn von Ihrer Tochter herausfordern. Dies sollten Sie schriftlich tun und ihr eine Frist zur Herausgabe bzw. Rückgabe des Hundes setzen. Sollte sie sich weiterhin weigern, könnten Sie bei dem Amtsgericht am Wohnort Ihrer Tochter eine Herausgabeklage erheben. Zu den konkreten Erfolgsaussichten sollten Sie sich jedoch vorher anwaltlich beraten lassen, da dies erst nach Kenntnis aller Einzelheiten bewertet werden kann. Insbesondere muss geklärt werden, welche genaue Absprache Sie mit Ihrer Tochter über den Rückgabezeitpunkt getroffen haben und ob es Zeugen dafür gibt bzw. andere Beweise dafür vorliegen.