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Käufer will vom Verkaufvertrag zurücktreten

von Christin H.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe am 5.Nov.2011 meinen Welpen Verkauft ( Private Zucht) mit Kaufvertrag + Tierschutzvertrag, mit der vereinbarung 50% des Kaufpreises in Bar bei der Übergabe und 50% innerhalb von 4 Wochen zu zahlen. nun ist die gute Frau der Meinung sie zahlt den Rest nicht weil: - der Hund nicht Gechipt ist - nicht geimpft ist - usw. Der Hund ist geimpft usw. ist nicht gechipt so steht das alles in den Verträgen die Sie unterschrieben hat drin. Sie ist der meinung deswegen weil der Hund nicht Gechipt ist usw. sind die Restlichen 50% nicht gerechtvertigt. Im Vertrag steht auch das der Hund bis zur vollständigen Zahlung Eigentum vom Verkaüfer bleibt und bei nicht erfülluung des vertrages, das der Verkäufer den Hund abholen kann, da droht sie mir wenn ich das mache will sie den Tierschutz einschalten weil der Hund nicht gechipt ist. der Hund hat die Welpenschutzimpfung + Wurmkur bekommen so steht alles im Vertrag auch das der Hund nicht gechipt ist. was soll ich jetzt machen? am liebsten würde ich meinen Welpen sofort dort wegholen. kann sie vom Vertrag überhaupt zurück treten? Wenn ja wie muss das alles geschehen? Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um Ihre Frage verbindlich beantworten zu können, müssten zunächst die beiden geschlossenen Verträge vorliegen und geprüft werden. Da Sie sich vertraglich das Eigentum bis zur Vollständigen Bezahlung vorbehalten haben und die Käuferin sich –offensichtlich unberechtigt- weigert die vereinbarte Restsumme zu zahlen, könnten Sie entweder die restliche Summe einklagen oder von ihrem Rücktrittsrecht gebrauch machen und den Hund gegen Rückerstattung der Anzahlung zurückfordern. Sie sollten die Dame nunmehr schriftlich auffordern, Ihnen den Hund zurückzugeben und nennen Sie ein konkretes Datum. Wenn sie sich weigert, sollten Sie die gesamte Angelegenheit vor einer Herausgabeklage zunächst anwaltlich überprüfen lassen, da Sie schreiben, dass die Käuferin wegen fehlender Impfung, fehlenden Chips usw. nicht bezahlen will. Wichtig zu klären ist, was dieses “usw.“ konkret bedeutet und ob die Käuferin daher unter Umständen berechtigt ist, den Restkaufpreis zurückzuhalten.

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