zurück zur Übersicht Käufer wollen Hund zurückgeben 18.11.2011 von Nicole R. Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige mal ihren rat, ich habe meinen Boxerrüden Eddie vor genau einer Woche an eine Familie verkauft, da meine Tochter immer wieder mit den Ausschlägen der Haut durch die Tierhaare zu kämpfen hat.Ich habe dann zwei monate lang regen kontakt zu der neuen familie gehabt und sie über alles was man über Eddie wissen muss aufgeklärt. nun haben sie ihn am letzten freitag abgeholt. sie haben ihn hier erlebt und wir haben über alle dinge gesprochen und auch über die option das er nochmal eine hundeschule besuchen sollte, da er sehr wild ist, allerdings ist er auch erst ein jahr alt. mit all den dingen waren sie einverstanden und haben ihn mitgenommen. jetzt meldeten sie sich nach nur einer woche er würde ins tierheim kommen, wenn ich ihn nicht zurücknehmen würde. das kann ich aufgrund meiner tochter eigentlich nicht. sie haben mir gezeigt , das sie ihm keine eingewöhnungsphase geben und anscheinend auch sichtlich überfordert mit ihm sind. für eine hundeschule oder sich tips bei einem hundetrainer zu holen hätten sie auf einmal keine zeit mehr. sie wollen ihn nun als beißhund abgeben, ich kann nur sagen das es hier nie zu solchen vorfällen gekommen ist und er definitiv kein beißhund ist. meine frage ist nun was kann ich dagegen tun, das er aus falschen gründen in ein tierheim gegeben wird. Der Eddie ist auch hier bei tasso registriert. über eine antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichem gruß nicole Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Rein rechtlich lässt sich aus Ihrer Schilderung kein Recht der Käufer feststellen, wonach diese vom Kaufvertrag zurückzutreten könnten, so dass Sie den Hund theoretisch auch nicht zurücknehmen müssten. Andererseits haben Sie mit der Übertragung des Eigentums auf die Käufer, auch jede Einflussmöglichkeit abgegeben und die Käufer können den Hund behalten, verschenken, verkaufen, ihn ins Tierheim geben usw., wenn Sie ihn nicht zurücknehmen. Ob Sie den Hund jedoch zurücknehmen um ihm das Tierheim zu ersparen und ihn selbst erneut vermitteln bzw. verkaufen hängt allein von ab, ob Sie den Hund nochmals für eine gewisse Zeit zu sich nehmen können und wollen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Rein rechtlich lässt sich aus Ihrer Schilderung kein Recht der Käufer feststellen, wonach diese vom Kaufvertrag zurückzutreten könnten, so dass Sie den Hund theoretisch auch nicht zurücknehmen müssten. Andererseits haben Sie mit der Übertragung des Eigentums auf die Käufer, auch jede Einflussmöglichkeit abgegeben und die Käufer können den Hund behalten, verschenken, verkaufen, ihn ins Tierheim geben usw., wenn Sie ihn nicht zurücknehmen. Ob Sie den Hund jedoch zurücknehmen um ihm das Tierheim zu ersparen und ihn selbst erneut vermitteln bzw. verkaufen hängt allein von ab, ob Sie den Hund nochmals für eine gewisse Zeit zu sich nehmen können und wollen.