zurück zur Übersicht Tierarzt verklagen? 27.11.2011 von M. N. Kann man einen Tierarzt verklagen? der Tierarzt sagte mir das Blutbild sei ok, Röntgenbild Organe im vorderen Bereich zu eng, der Arzt meinte er könnte mir das aber nicht erklären, jedenfalls kein Tumor, Blutbild angeblich in Ordnung. Dieses Blutbild was nun vor mir liegt ist nicht in Ordnung, das Röntgenbild war es ganz sicher auch nicht. Der Katze wurde nur ein Schmerzmittel verabreicht, sie überlebte den Tag nicht. Ein anderere Tierarzt hat mir zwar bestätigt das die Blutwerte nicht in Ordnung waren. Allerdings kann oder will er kein Gutachten erstellen. Was kann ich tun, wo bekomme ich Hilfe? Hat man eine Chance zu beweisen das Fehler gemacht wurden? Wo finde ich einen Anwalt der sich mit diesen Thema auskennt? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Eine Einschätzung ob es sich in Ihrem Fall um einen schuldhaften Behandlungsfehler handelt, ist daher nicht möglich.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Eine Einschätzung ob es sich in Ihrem Fall um einen schuldhaften Behandlungsfehler handelt, ist daher nicht möglich.