zurück zur Übersicht Katzenschutz 29.11.2011 von Florian H. Hallo, Wir haben zwei FiV ( Katzen Aids ) kranke Katzen aus Tierheimen aufgenommen. Krankheitsbedingt dürfen die Tiere nicht raus. Wir besitzen ein eigenes, alleinstehendes Haus. Den Tieren zu liebe würden wir gerne den Balkon mit einem sogenannten Katzen Netz überspannen. Deshalb müsste ich eine Holzkonstruktion bauen, wo das Netz befestigt werden kann. Unser Nachbar sagt aber, er will das nicht, und ich dürfte das nicht machen, weil der Balkon keine 3 m von der Grundstück Grenze entfernt ist. Ist das so? Vielen Dank im vorraus Fam. H. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dies ist weniger eine Frage aus dem “Tierrecht“ sondern vielmehr eine Frage aus dem Bau- und Nachbarschaftsrecht. Um Ihre Frage prüfen und verbindlich beantworten zu können, müssten daher die Einzelheiten bekannt sein, z.B. der Bebauungsplan, die Rechtmäßigkeit der vorhandenen Bebauung, die konkreten Daten Ihres Bauvorhabens etc. Die Regelung der notwendigen Abstandsflächen, genehmigungspflichtige bzw. genehmigungsfreie Bauten etc. sind in der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz. Wenden Sie sich daher an einen auf Bau- und Nachbarschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dies ist weniger eine Frage aus dem “Tierrecht“ sondern vielmehr eine Frage aus dem Bau- und Nachbarschaftsrecht. Um Ihre Frage prüfen und verbindlich beantworten zu können, müssten daher die Einzelheiten bekannt sein, z.B. der Bebauungsplan, die Rechtmäßigkeit der vorhandenen Bebauung, die konkreten Daten Ihres Bauvorhabens etc. Die Regelung der notwendigen Abstandsflächen, genehmigungspflichtige bzw. genehmigungsfreie Bauten etc. sind in der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz. Wenden Sie sich daher an einen auf Bau- und Nachbarschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin.