zurück zur Übersicht Hundebeförderung 29.11.2011 von Monika H. Guten Tag, ich betreibe eine mobile Hundebetreuung und benutze zum Abholen und befördern und Gassigehen meinen Citroen Berlingo. Jetzt verlangt das Bergische Veterinäramt in Solingen eine Beförderungserlaubnis nach dem Tierschutzgesetz Ich habe § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz studiert und erkenne mein Gewerbe darin nicht. Denke ich da was Falsches? Oder will das Amt ordentlich Geld machen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Monika Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Beförderung von Tieren in § 2 des Tierschutzgesetz angesprochen. Zusätzlich ist der Transport von Tieren in der Tierschutztransportverordnung geregelt. Ein Fahrbetrieb im Sinne von § 11 Absatz 1 Tierschutzgesetz sehe ich hier auch nicht. Da für eine verbindliche Antwort jedoch der Bescheid der Stadt Solingen mit der dort genannten Ermächtigungsgrundlage und der entsprechenden Begründung vorliegen muss, sollten Sie anwaltlich beraten lassen. Zudem könnten Sie zunächst durch ein Gespräch selbst versuchen zu klären, ob es sich um einen fehlerhaften Bescheid handelt. Des Weiteren ist zu klären, ob sich im Kfz-Haftpflichtversicherungsbereich ein Problem ergeben könnte, wenn Sie angegeben haben das Kfz rein privat zu nutzen, dies aber z.B. überwiegend gewerblich nutzen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Beförderung von Tieren in § 2 des Tierschutzgesetz angesprochen. Zusätzlich ist der Transport von Tieren in der Tierschutztransportverordnung geregelt. Ein Fahrbetrieb im Sinne von § 11 Absatz 1 Tierschutzgesetz sehe ich hier auch nicht. Da für eine verbindliche Antwort jedoch der Bescheid der Stadt Solingen mit der dort genannten Ermächtigungsgrundlage und der entsprechenden Begründung vorliegen muss, sollten Sie anwaltlich beraten lassen. Zudem könnten Sie zunächst durch ein Gespräch selbst versuchen zu klären, ob es sich um einen fehlerhaften Bescheid handelt. Des Weiteren ist zu klären, ob sich im Kfz-Haftpflichtversicherungsbereich ein Problem ergeben könnte, wenn Sie angegeben haben das Kfz rein privat zu nutzen, dies aber z.B. überwiegend gewerblich nutzen.