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Hundeschutzgebühr

von Gioaccchino V.

Ich habe gestern, den 10.12.2011, einen Hundeschutzvetrag unterschrieben; ich kann den Hund erst am 6.01.2012 abholen, aber der Tierverein möchte sofort die Schutzgebühr bezahlt bekommen. Das kam mir spanisch vor, da im Vetrag noch nicht mal das Abholdatum steht. Ist das richtig oder sind das Betrüger? Wie ist die gesetzliche Rücktrittsfrist dieser Verträge? Ab wann ist der Vetrag gültig; die Klauseln, sind sie getzend geben wie zum Beispiel "darf man nicht weiter geben". Bitte um Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um die Wirksamkeit des Vertrags zu prüfen, müsste dieser zunächst vorliegen. Zudem wäre zu klären, aus welchem Grund Sie den Hund erst drei Wochen später abholen können und das Datum nicht schriftlich fixiert werden soll. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man von jedem Vertrag 14 Tage ohne Begründung zurücktreten kann. Dies ist jedoch falsch, das 14 tägige Widerrufsrecht gilt gemäß §§ 312 d, 355 BGB nur für so genannte Fernabsatzverträge, also z.B. bei Bestellungen im Internet. Haben Sie den Vertrag jedoch vor Ort geschlossen und den Hund gesehen etc. haben Sie nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn dies in dem Vertrag vorgesehen ist, oder wenn Sie z.B. von dem Verein böswillig über den Hund getäuscht wurden. Daher müsste geklärt werden, aus welchem Grund Sie von dem Vertrag zurücktreten wollen und ob die Begründung als Rücktrittsgrund ausreicht.

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