zurück zur Übersicht Kater Besitzverhältnisse 13.12.2011 von Mario H. Ich bin vor über einem Jahr umgezogen in die Kellerwhg. eines privaten Mehrfamilienhauses mit Katzenklappe an der Tür. Der Vermieter wohnt mit im Haus sowie sein jüngster Sohn ist/war gelegentlich im Haus. Der Sohn ist "Besitzer" einer Kätzin, aber kümmern tut er sich nicht wirklich. Diese Katze hat Ende Mai den kleinen Kater geboren, der seitdem auf dem Anwesen mit herum springt. Fast zeitgleich mit meinem Einzug ist der Sohn bis Mitte März ins Gefängnis gekommen. Wir haben den Vermieter gefragt, was nun mit dem kleinen Kater wird, und dann meinte dieser, dass er so richtig keinem gehört, und ich schlug vor, ihn zu adoptieren mit allem drum und dran. Der Vermieter hatte nichts dagegen, meinte noch, dass sein Sohn eh andere Sorgen und viele Schulden hätte. Ich habe den Kater kastrieren und impfen lassen, und im Impfausweis stehen meine Freundin und ich. Der jüngste Sohn ist seit September nicht mehr auf dem Anwesen gesehen worden. Seit März kümmern wir uns intensiv um unseren Kater. Das Mietverhältnis ist mittlerweile so schlecht, dass ich in wenigen Monaten ausziehen werde. Natürlich soll auch der Kater mit. Nun stellt sich aber der Vermieter quer und drohte schon vor ein paar Wochen mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung, weil sie den Kater kastriert haben (war mdl. einverstanden beziehungsweise war es ihm egal, da seine Frau die Katzen füttern würde). Wie ist nun die rechtliche Lage? Können wir den Kater mitnehmen? Er ist durch uns auch das erste Mal überhaupt tätowierte, beim Tierarzt erwähnt und bei Tasso. Im übrigen war der Sohn auch schon von Geburt des Katers an kaum zuhause, nur am Wochenende, und nicht zu vergessen, dass die Mutterkatze seine ist. Die ist übrigens auch nicht mehr da seit Oktober. Heute war die Güteverhandlung, Ergebnis gefällt Vermieter nicht, er weiß, wie wir an dem Tier hängen und will uns eins reinwürgen. Seine 3 Kinder nehmen Drogen! Bitte helfen Sie uns bald! PS. Es ist ein EKH-Mix - können wir ihn anzeigen wegen Vernachlässigung? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass bereits eine Güteverhandlung stattgefunden hat, gehe ich davon aus, dass ein Rechtsstreit vor Gericht anhängig ist. Ohne die genauen Umstände, wer hat was eingeklagt, kann keine Einschätzung der Rechtslage abgegeben werden und auch nicht beurteilt werden, ob eine Strafanzeige wegen Vernachlässig zu diesem Zeitpunkt sinnvoll wäre. Zumal es sich bei der Klärung von Eigentums- und Besitzverhältnissen um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass bereits eine Güteverhandlung stattgefunden hat, gehe ich davon aus, dass ein Rechtsstreit vor Gericht anhängig ist. Ohne die genauen Umstände, wer hat was eingeklagt, kann keine Einschätzung der Rechtslage abgegeben werden und auch nicht beurteilt werden, ob eine Strafanzeige wegen Vernachlässig zu diesem Zeitpunkt sinnvoll wäre. Zumal es sich bei der Klärung von Eigentums- und Besitzverhältnissen um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt.