zurück zur Übersicht Freilaufende Schafe und zuletzt ein bissiger Hund 13.12.2011 von N. K. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe einen Pflegehund aus Spanien seit ein paar Wochen und es ist ein Jack-Russel-Mix. Er hat einen Jagdtrieb, wegen der wir seit einigen Wochen in einer Hundeschule sind. Gerade läuft er nur an der Schleppleine - unser Glück. Im Ort wohnt eine Hundezüchterin, die Bordercollies trainiert mit Schafen. Nun gingen wir spazieren und vor uns tauschte zwischen Obstbäumen eine Schafherde incl. Hütehund auf. Die Trainingswiese für die Züchterin meiden wir, da alle wissen, daß die Schafe immer auf der offenen Wiese laufen. Nun meine Frage für die Zukunft: Dobby soll bald ohne Leine laufen und ich möchte auch ohne Sorge spazieren gehen. Was ist, wenn wir wieder dieser Schafherde begegnen und Dobby ausreißt und den Schafen hinterher jagd gegebenenfalls verletzt. Wer haftet? Wir oder kann man da die Trainerin auch zur Verantwortung ziehen, die ihre Schafe frei trainiert auf Feldwegen/Wiesen? Nun noch eine Frage, an wen wende ich mich, wenn ich einen beißenden Hund melden will? Geht das auch anonym? Wir wohnen in einem kleinen Ort und der Besitzer ist ehemalig bei der NPD. Der Hund hat schon mehrere gebissen, geht zwar an der Schleppleine(20m) aber ohne Maulkorb... Nun habe ich sie genug gefragt, tausend Dank im Vorraus für Ihre Mühe. Ich bin ja begeistert überhaupt von Tasso, ich kannte das nicht. Meine Bekannte (Tierschützerin) von der ich unseren Hundi habe, hat mir das empfohlen. Viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollte Dobby tatsächlich ausreißen und die Schafe jagen oder auch verletzten, so ist der Halter gemäß § 833 BGB verpflichtet alle Schäden zu ersetzen, die sein Tier verursacht. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In diesem Fall müsste geklärt werden, ob die Trainerin tatsächlich eine Mitschuld trägt, was meines Erachtens jedoch nicht gegeben ist, da Sie den Jagdtrieb des Hundes kennen und ihn eben nur dann ableinen dürfen, wenn er mit Sicherheit abrufbar ist. Da Sie schreiben, dass es ein Pflegehund ist, könnten Sie unter Umständen nicht als Halterin sondern als Tierhüterin haften. Der Tierhüter haftet gemäß § 834 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aber nur dann für den Schaden den das Tier in seiner Obhut verursacht, wenn er schuldhaft oder fahrlässig gehandelt hat. Hinsichtlich der Meldung eines bissigen Hundes können Sie sich an das Ordnungsamt wenden. Dies können Sie auch anonym machen. Ob das Ordnungsamt dann jedoch tätig wird, ist eine andere Frage.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollte Dobby tatsächlich ausreißen und die Schafe jagen oder auch verletzten, so ist der Halter gemäß § 833 BGB verpflichtet alle Schäden zu ersetzen, die sein Tier verursacht. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In diesem Fall müsste geklärt werden, ob die Trainerin tatsächlich eine Mitschuld trägt, was meines Erachtens jedoch nicht gegeben ist, da Sie den Jagdtrieb des Hundes kennen und ihn eben nur dann ableinen dürfen, wenn er mit Sicherheit abrufbar ist. Da Sie schreiben, dass es ein Pflegehund ist, könnten Sie unter Umständen nicht als Halterin sondern als Tierhüterin haften. Der Tierhüter haftet gemäß § 834 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aber nur dann für den Schaden den das Tier in seiner Obhut verursacht, wenn er schuldhaft oder fahrlässig gehandelt hat. Hinsichtlich der Meldung eines bissigen Hundes können Sie sich an das Ordnungsamt wenden. Dies können Sie auch anonym machen. Ob das Ordnungsamt dann jedoch tätig wird, ist eine andere Frage.