zurück zur Übersicht Meerschweinchen im Garten halten 16.12.2011 von Tamara B. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor ca. einem halbem Jahr 3 Tiere ( 2 Meerschweinchen, 1 Kaninchen,) an eine Familie abgegeben, die die Tiere meiner Meinung nach nicht Artgerecht- wie vorab abgesprochen halten. Das Kaninchen habe ich zurück genommen, da es in einem Käfig (ca. 60x40x25)einzeln gehalten und mit entzündeten Augen von mir dort vorgefunden wurde. Alle Tiere leben in Außenhaltung, vor Wind und Wetter NICHT geschützt! Das Kreisveterinäramt wurde von mir in Kenntnis über diese Misere gesetzt, unternimmt aber nichts dagegen, mit dem Argument das die Tiere keinen Anspruch auf Gruppenhaltung und geschlossene Räumlichkeiten hätten, die Tiere hätten Winterfell und würden das überleben. Ich bitte Sie um Rat. Vielen Dank Vorab, mit freundlichen Grüßen Tamara Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eigentlich ist das Veterinäramt einer der richtigen Ansprechpartner für die Überprüfung von Tierhaltungen. Zudem können Sie sich auch noch an das zuständige Ordnungsamt wenden und dort ebenfalls um Überprüfung der Haltungsbedingungen der beiden Meerschweinchen zu bitten. Am besten wenden Sie sich schriftlich an das Amt um nicht am Telefon abgewiegelt zu werden. Auch den örtlichen Tierschutzverein könnten Sie um Mithilfe bitten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eigentlich ist das Veterinäramt einer der richtigen Ansprechpartner für die Überprüfung von Tierhaltungen. Zudem können Sie sich auch noch an das zuständige Ordnungsamt wenden und dort ebenfalls um Überprüfung der Haltungsbedingungen der beiden Meerschweinchen zu bitten. Am besten wenden Sie sich schriftlich an das Amt um nicht am Telefon abgewiegelt zu werden. Auch den örtlichen Tierschutzverein könnten Sie um Mithilfe bitten.