zurück zur Übersicht Beißerei auf dem Hundeplatz! 16.12.2011 von Britta M. Hallo! Wir, mein belgischer Schäferhund-Bordercolli und ich gehen tgl zum Hundeauslaufplatz. Nun diskutierten wir darüber, ob die Haftpflichtversicherung einspringt, wenn es zu Verletzung kommt, wenn Hunde in Streit geraten oder sich im Spiel verletzen. Springt die Versicherung hier dann ein? Lg B.M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Wo und wie der Hund diese Schäden verursacht, ist dafür nicht von Bedeutung. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Davon unabhängig ist die Frage, ob die Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall einspringt. Das kann nicht pauschal beantwortet werden, da dies den jeweiligen Versicherungsbedingen zu entnehmen ist. So gibt es z.B. Tarife, die eine Übernahme der Kosten ablehnen, wenn der Hund nicht angeleint war etc. Überprüfen Sie daher Ihre abgeschlossene Hundehalterhaftpflichtversicherung und wählen bei nicht ausreichender Risikoabsicherung einen anderen Tarif oder eine andere Versicherung.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Wo und wie der Hund diese Schäden verursacht, ist dafür nicht von Bedeutung. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Davon unabhängig ist die Frage, ob die Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall einspringt. Das kann nicht pauschal beantwortet werden, da dies den jeweiligen Versicherungsbedingen zu entnehmen ist. So gibt es z.B. Tarife, die eine Übernahme der Kosten ablehnen, wenn der Hund nicht angeleint war etc. Überprüfen Sie daher Ihre abgeschlossene Hundehalterhaftpflichtversicherung und wählen bei nicht ausreichender Risikoabsicherung einen anderen Tarif oder eine andere Versicherung.