zurück zur Übersicht Fischteiche von Nachbarn 28.09.2009 von Birgit M. In der Nachbarschaft gibt es mehrere Fischteiche - auch mit wertvollen Kois. Manche Nachbarn sichern die Teiche vor Katzen und manche nicht. Wenn eine meiner Katzen einen Koi fischt oder verletzt, kann ich dann in Haftung genommen werden? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Derjenige, der Schadensersatz von Ihnen fordert, muss aber zunächst beweisen, dass Ihre Katze den Schaden angerichtet hat, damit Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katzen haften müssen. Die Höhe der zu zahlende Schadenssumme hängt davon ab, ob der Geschädigte im Einzelfall Mitschuld hatte, z.B. wegen fehlender Sicherung des Teiches.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Derjenige, der Schadensersatz von Ihnen fordert, muss aber zunächst beweisen, dass Ihre Katze den Schaden angerichtet hat, damit Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katzen haften müssen. Die Höhe der zu zahlende Schadenssumme hängt davon ab, ob der Geschädigte im Einzelfall Mitschuld hatte, z.B. wegen fehlender Sicherung des Teiches.