zurück zur Übersicht 12j. Katzendame Mulle 18.12.2011 von Susanne R. Seit dem 24.10.10 ist Mulle alleine in der Nachbarwohnung, weil die Besitzerin ins Krankenhaus kam. Mittlerweile ist sie in einem Pflegeheim untergebracht. Ich habe die Betreuung der Katze dem Sohn zugesagt. Vereinbart wurde ein finanzieller Ausgleich von 5,-€ pro Tag, den ich bis einschl. 12.12. auch erhalten habe. Futterkosten habe ich bisher alleine gezahlt. Leider werde ich von der Tochter immer wieder vertröstet und m.E. belogen wenn es darum geht Mulle in ein neues Zuhause zu bringen! Auf Telefon/SMS wird nicht reagiert. Meine Bemühungen die Katze zu vermitteln haben leider nicht geklappt, ich selber habe 2 Kater. Darf ich rechtl. gesehen die Katze ins Tierheim bringen, da ich es nicht weiter mitansehen möchte wie Mulle alleine ist. Das ist m.E. Tierquälerei, außerdem leidet sie. Was kann und darf ich unternehmen? Herzliche Grüße aus Lübeck Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass die Katze seit über 2 Monaten allein in der Nachbarwohnung lebt und Sie die Katze dort versorgen. Dies ist keine artgerechte Haltung einer Katze und sollte nicht noch länger andauern. Da Sie jedoch nicht Eigentümerin der Katze sind und es sich daher um eine fremde Katze handelt, die Sie pflegen, dürfen Sie die Katze ohne die Zustimmung der Eigentümerin weder verschenken, vermitteln noch verkaufen. Sie könnten die Kinder der Nachbarin diesmal schriftlich auffordern, die Katze innerhalb einer kurzen bestimmten Frist zu vermitteln und Ihnen den fälligen Betrag zu überweisen. Falls dies nicht geschieht, drohen Sie an die Katze nach Ablauf der Frist ins Tierheim zu bringen. Zusätzlich könnten Sie sich hilfesuchend an das Ordnungsamt oder das Veterinäramt wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass die Katze seit über 2 Monaten allein in der Nachbarwohnung lebt und Sie die Katze dort versorgen. Dies ist keine artgerechte Haltung einer Katze und sollte nicht noch länger andauern. Da Sie jedoch nicht Eigentümerin der Katze sind und es sich daher um eine fremde Katze handelt, die Sie pflegen, dürfen Sie die Katze ohne die Zustimmung der Eigentümerin weder verschenken, vermitteln noch verkaufen. Sie könnten die Kinder der Nachbarin diesmal schriftlich auffordern, die Katze innerhalb einer kurzen bestimmten Frist zu vermitteln und Ihnen den fälligen Betrag zu überweisen. Falls dies nicht geschieht, drohen Sie an die Katze nach Ablauf der Frist ins Tierheim zu bringen. Zusätzlich könnten Sie sich hilfesuchend an das Ordnungsamt oder das Veterinäramt wenden.