zurück zur Übersicht Katzenleiter soll nach 6 Jahren weg 29.12.2011 von Heidi S. Kann der Vermieter nach Einwilligung und 6 Jahren Mietzeit die an der Seite der Garage befindliche Katzenleiter nun wieder rückgängig machen? der vermieter hat von seiner seite her keinen grund genannt,die leiter solle einfach weg und nun? liebe grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch kann ein Vermieter das Anbringen eines Katzennetzes bzw. einer Katzenleiter verbieten, da in der Zustimmung zur Katzenhaltung nicht automatisch auch die Genehmigung eines Katzennetzes oder einer Katzenleiter auf dem Balkon enthalten ist. Offensichtlich hat Ihr Vermieter jedoch generell die Katzenhaltung erlaubt und hat der Anbringung der Leiter zugestimmt bzw. duldet diese seit sechs Jahren. Diese Genehmigung könnte er nachträglich nur aus sehr wichtigen Gründen wiederrufen. Die grundlose Aufforderung zur Entfernung ist daher unwirksam.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch kann ein Vermieter das Anbringen eines Katzennetzes bzw. einer Katzenleiter verbieten, da in der Zustimmung zur Katzenhaltung nicht automatisch auch die Genehmigung eines Katzennetzes oder einer Katzenleiter auf dem Balkon enthalten ist. Offensichtlich hat Ihr Vermieter jedoch generell die Katzenhaltung erlaubt und hat der Anbringung der Leiter zugestimmt bzw. duldet diese seit sechs Jahren. Diese Genehmigung könnte er nachträglich nur aus sehr wichtigen Gründen wiederrufen. Die grundlose Aufforderung zur Entfernung ist daher unwirksam.