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Silvesterknaller verbieten

von Susanne F.

Gibt es keine gesetzliche Regelung für Höfe mit Viehwirtschaft und Pferden, was die Knallerei zu Silvester betrifft? Mein Pferd ist auf solch einem Hof, in einem 400-Seelen-Dorf mit überwiegender Milchwirtschaft, fast an einem Herzstillstand gestorben. Die Knaller und Zischer kamen von allen Seiten! Das ist doch absoluter Stress für alle Hoftiere!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Entscheidend sind hier die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes sowie die entsprechenden Verordnungen. Dort sind Feuerwerkskörper als pyrotechnische Gegenstände in verschiedene Klassen eingeteilt. Grundsätzlich dürfen nur ausgebildete Pyrotechniker Feuerwerke zünden. Ausnahmsweise dürfen auch Privatpersonen am 31.12. und 01.01. ohne eine Erlaubnis Feuerskörper bestimmter Klassen zünden. Für andere Anlässe, z.B. Hochzeiten ist eine vorherige behördliche Genehmigung einzuholen. Verboten ist ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Reet- und Fachwerkhäusern, Alten- und Kinderheimen, so dass Tiere durch diese Verbote leider keinen Schutz genießen.

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