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mögliche Kostenübernahme bei herrenloser Katze mit Chip

von Bettina W.

Hallo Frau Fries, für mich stellt sich folgende Frage und hoffe auf Ihre Hilfe: Bei uns am Haus erscheint seit längerer Zeit (mehrere Jahre) eine herrenlose Katze. Seit einiger Zeit reiche ich der Katze Futter, da sie zeitweilig ausgehungert erschien. Nach einer Kontaktaufnahme mit einer Tierschutzorganisation wurde mir zu einer kostenlosen Kastration der Katze auf Veranlassung dieser Organisation geraten. Dies wurde durchgeführt. Nebenbei wurde der Katze noch ein Chip eingesetzt. Nunmehr wurde die Katze bei uns wieder in die Freiheit entlassen, da wir diese nicht behalten bzw. Eigentümer werden wollen. Eine Registrierung unter meinem Namen erfolgte bisher aufgrund folgender möglicher zukünftiger Problemstellung nicht: Sollte diese herrenlose Katze durch andere Personen aufgefunden und z.B. aufgrund von erlittenen Verletzungen tierärztlich behandelt werden müssen oder z.B. einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursachen u. mein Name aufgrund des Chips ermittelt wird, kann ich hier kostenpflichtig gemacht werden. Zunächst dürfte ich ja aufgrund des Chips irrtümlich als Eigentümer angesehen werden. Vielen Dank bereits vorab.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ihre Vermutungen sind richtig. Zwar wäre die Registrierung der Katze bei TASSO auf Ihren Namen rein rechtlich kein Eigentumsnachweis, zeigt aber doch, dass Sie sich offiziell für die Katze verantwortlich fühlen. Bei einem verursachten Unfall würden Sie daher unter Umständen als Halterin für mögliche Schäden herangezogen werden können und müssten mühevoll den durch die Registrierung gesetzten Anschein versuchen zu widerlegen.

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