zurück zur Übersicht Anfrage wegen Scheidung 20.01.2012 von Peter S. Hallo Frau Fries, ich habe folgendes Problem: Ich lebe momentan von meiner Frau getrennt. WIr haben uns vor 5 Jahren einen Hund im Tierheim geholt der momentan bei meiner Mutter lebt. Meine Nochehefrau ist ausgezogen und hat vor, unseren Hund ins Tierheim zu geben. Meine Mutter will mir den Hund nicht heraus geben weil der Hund offiziell nur auf den Namen meiner Frau läuft (Hundesteuer, Tierheimvertrag). Kann ich die Herausgabe des Hundes verlangen und verhindern dass der Hund ins Tierheim gegeben wird? Über eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar! MFG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier ist entscheidend, ob Sie und Ihre Frau zu gleichen Teilen Miteigentum an dem Hund haben. Davon ist zwar bei Eheleuten im Zweifel auszugehen, in jedem Einzelfall müssen aber die Umstände konkret daraufhin überprüft werden, ob Ihre Frau Alleineigentum erworben hat bzw. ob Sie z.B. Gütertrennung vereinbart haben, etc. Für den Fall, dass Sie beide Eigentümer der Hündin sind, darf der Hund nicht ohne bzw. gegen Ihren Willen von Ihrer Frau ins Tierheim gegeben werden, da sie damit unrechtmäßig über Ihre “Eigentumshälfte“ verfügen würde. Sie sollten sich zur Sicherheit bereits vorsorglich mit dem Tierheim in Verbindung setzten und über die Sachlage in Kenntnis setzen. Fordern Sie Ihre Frau schriftlich auf, Ihnen die Hündin gegen Zahlung eines Betrages (letztlich müssen Sie Ihrer Frau ja deren Hälfte abkaufen) herauszugeben und verbieten sowohl ihr als auch Ihrer Mutter, die Hündin an Dritte, insbesondere ein Tierheim zu übereignen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier ist entscheidend, ob Sie und Ihre Frau zu gleichen Teilen Miteigentum an dem Hund haben. Davon ist zwar bei Eheleuten im Zweifel auszugehen, in jedem Einzelfall müssen aber die Umstände konkret daraufhin überprüft werden, ob Ihre Frau Alleineigentum erworben hat bzw. ob Sie z.B. Gütertrennung vereinbart haben, etc. Für den Fall, dass Sie beide Eigentümer der Hündin sind, darf der Hund nicht ohne bzw. gegen Ihren Willen von Ihrer Frau ins Tierheim gegeben werden, da sie damit unrechtmäßig über Ihre “Eigentumshälfte“ verfügen würde. Sie sollten sich zur Sicherheit bereits vorsorglich mit dem Tierheim in Verbindung setzten und über die Sachlage in Kenntnis setzen. Fordern Sie Ihre Frau schriftlich auf, Ihnen die Hündin gegen Zahlung eines Betrages (letztlich müssen Sie Ihrer Frau ja deren Hälfte abkaufen) herauszugeben und verbieten sowohl ihr als auch Ihrer Mutter, die Hündin an Dritte, insbesondere ein Tierheim zu übereignen.