zurück zur Übersicht Katzen- und Hundehaltung im Mietshaus 28.09.2009 von Melanie K. wir müssen laut Mietvertrag den vermieter um erlaubnis bitten Hund oder Katze zu halten.Er hat uns Hundehaltung erlaubt...und unseren Nachbarn Katzen haltung....als wir ihn fragten ob wir auch eine katze halten dürften ,verneinte er dies.....meine kinder sind nun etwas enttäuscht weil wir keine katze dürfen aber die nachbarn.Darf er das so handhaben nur weil er uns den Hund erlaub? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn der Vermieter den Nachbarn bereits die Katzenhaltung erlaubt hat, könnte er Ihnen die Haltung ohne vorliegender gewichtiger Gründe nicht pauschal versagen. Bitten Sie die den Vermieter erneut, diesmal aber schriftlich, um die Erlaubnis der Katzenhaltung, weisen auf die Katzenhaltung der Nachbarn hin und bitten um eine schriftliche Antwort. Falls er Ihre Bitte erneut ablehnt, könnten Sie diese dann im Einzelnen anwaltlich prüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn der Vermieter den Nachbarn bereits die Katzenhaltung erlaubt hat, könnte er Ihnen die Haltung ohne vorliegender gewichtiger Gründe nicht pauschal versagen. Bitten Sie die den Vermieter erneut, diesmal aber schriftlich, um die Erlaubnis der Katzenhaltung, weisen auf die Katzenhaltung der Nachbarn hin und bitten um eine schriftliche Antwort. Falls er Ihre Bitte erneut ablehnt, könnten Sie diese dann im Einzelnen anwaltlich prüfen lassen.