zurück zur Übersicht Unterhaltsangelegenheit 23.01.2012 von Tanja S. Sehr geehrte Frau Ann-Kathrin Fries, ich habe mich von meinem Mann getrennt und bin mit unseren 4 gemeinsamen Hunden ausgezogen. Die Hunde bleiben bei mir da mein Noch Mann sich nicht um Sie kümmern kann (Beruflich), holt Sie aber zum spazieren ab oder nimmt Sie am Wochenende mit zu sich nach Hause. Die Hunde wurden zusammen angeschafft, Verträge laufen auf den Namen meines Mannes, Versicherung, Tasso, Pass, Steuern auf meinem Namen aber mein Mann hat das von Anfang an bezahlt und die Hunde konnten wir auch nur nehmen da er Berufstätig ist und gut verdient. Da ich eine Schwerbehinderung habe und durch diese Erkrankung nicht Arbeiten konnte und sehr, sehr lange Arbeitsunfähig war und das über Jahre und dadurch Finanziell Mittellos bin, bekomme ich Unterstützung von der Arbeitsagentur für Arbeit. Jetzt geht es um Unterhaltsansprüche und mein Mann hat sich einen Rechtsanwalt genommen. Es bestehen Unterhaltsansprüche und mein Mann will nicht zahlen. Er muss aber zahlen hat aber die Unkosten für die Hunde, Versicherungen, Futterkosten und Steuern angegeben und das wird mir jetzt als Unterhalt angerechnet obwohl ich das Geld nicht bekomme, er bezahlt die Rechnungen und hatte auch mündlich mir zugesagt das er weiter für seine Hunde alle Kosten übernimmt. Meine Frage: Darf die Arge mir das als Unterhalt anrechnen? Die Hunde konnten wir nur anschaffen, da er arbeitet und alle Kosten deshalb übernommen hat und das von Anfang an! Dadurch das mir die Arge das anrechnet, habe ich so gut wie kein Geld mehr und ich zahle auch noch von diesen wenigen Geld Futter, Medikamente u.s.w für unsere Hunde. Es gibt Urteile zu den Thema Unterhalt für Hunde aber leider nicht zu meinem Fall. Ich hoffe Sie können mir helfen? Vielen, lieben Dank in vorraus. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich hier um eine sehr spezielle Frage aus dem Unterhaltsrecht handelt, die im Rahmen dieses Service nicht beantwortet werden kann, wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Fragen an einen Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Familienrecht. Zum Thema Unterhalt für Hunde kann nur allgemein gesagt werden, dass es keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch für Hunde gibt, außer die Eheleute haben dies in einem Ehevertrag miteinander vereinbart.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich hier um eine sehr spezielle Frage aus dem Unterhaltsrecht handelt, die im Rahmen dieses Service nicht beantwortet werden kann, wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Fragen an einen Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Familienrecht. Zum Thema Unterhalt für Hunde kann nur allgemein gesagt werden, dass es keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch für Hunde gibt, außer die Eheleute haben dies in einem Ehevertrag miteinander vereinbart.