zurück zur Übersicht Neubesitzer kümmert sich nicht gut um unseren Hund 30.01.2012 von Denise D. Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe im Juli meinen Labrador über einen Tierschutzverein vermittelt. Ich hatte Gelegenheit, die Neubesitzer kennen zu lernen und mit ihm abgesprochen, was mir wichtig wäre und unter welchen Bedingungen ich meinen Hund vermitteln würde. Sam machte in der Wohnung, wenn er unbeaufsichtigt ist, Dinge kaputt. Das wäre kein Problem, da die Neubesitzerin zwar Vollzeit berufstätig sei, aber ihr Freund zu ihr ziehen würde und den Dienst so legt, dass der Hund in absoluten Notfall mal 6h allein zuhause sei. Das sei aber nicht die Regel. Bei vielen Telefonaten berichtete sie mir, dass sie so viel mit dem Hund arbeitet (Hundestaffel am Wochenende), dass er zu fertig sei, um Dinge zu zerstören. Im Dezember durften wir ihn besuchen. In der Wohnung steht ein Kundekennel (Maße ca. 90x90 cm, kein Wasser!). Dort sei er täglich 6 h eingesperrt bis die Mutter der Neubesitzerin kommt, um ihn abzuholen, da der Freund ebenfalls tagsüber arbeiten muss. Er darf sich in der Wohnung eingeschränkt bewegen, wenn sie da ist. Ich habe ihn damals vermitteln wollen, da ich am Wochenende nicht die Zeit aufbringen kann, mit ihm in eine Hundestaffel zu gehen (bin täglich 2-3h auf dem Hundeplatz mit ihm gewesen!). Auch hatte ich keinen Zeitdruck ihn abzugeben. Ich wollte lediglich ein gutes Heim für ihn finden. Die Neubesitzerin streitet nun alle mir gegenüber getroffenen Aussagen ab und untersagt meiner vierjährigen Tochter und mir, den Hund weiterhin sehen zu dürfen (auch das war anders abgesprochen). Nach dem Besuch rief ich beim Tierschutzverein an und bat um Aufklärung. Dort ließ man mich im Stich. Die Aussage war, dass sie gesetzlich nun ohnehin nichts mehr machen könnten, aber man würde sich bei mir melden. Ich warte jetzt schon seit über 1 Monat auf einen Rückruf! Kann ich irgendetwas tun, um den Hund wieder zu bekommen? Die neue Besitzerin ist sicherlich keine schlechte Hundehalterin, allerdings ist die definitiv nicht die richtige Halterin für unseren Hund! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des Käufers nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Um zu klären, ob Sie den Hund dennoch aufgrund der getroffenen Absprachen eventuell zurückfordern oder besuchen könnten, müsste zunächst geklärt werden, ob Sie den Hund eigentlich an den Tierschutzverein oder direkt an die Käuferin übertragen haben. Des Weiteren müsste der geschlossene Vertrag auf ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht, auf einen Eigentumsvorbehalt hin überprüft werden. Wichtig ist auch die Frage, ob die Bedingungen schriftlich oder wie in der Regel üblich nur mündlich geschlossen wurden und ob Sie diese im letzteren Fall beweisen könnten. Erst dann kann beurteilt werden ob es eine realistische Chance gibt, den Hund zurückholen zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des Käufers nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Um zu klären, ob Sie den Hund dennoch aufgrund der getroffenen Absprachen eventuell zurückfordern oder besuchen könnten, müsste zunächst geklärt werden, ob Sie den Hund eigentlich an den Tierschutzverein oder direkt an die Käuferin übertragen haben. Des Weiteren müsste der geschlossene Vertrag auf ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht, auf einen Eigentumsvorbehalt hin überprüft werden. Wichtig ist auch die Frage, ob die Bedingungen schriftlich oder wie in der Regel üblich nur mündlich geschlossen wurden und ob Sie diese im letzteren Fall beweisen könnten. Erst dann kann beurteilt werden ob es eine realistische Chance gibt, den Hund zurückholen zu können.