zurück zur Übersicht Tierarzt 03.02.2012 von Tanja R. Hallo ich habe da ein Problem mein Hund ist von einem anderen gebissen worden und der Tierarzt hat es genäht unter Narkose. Die Aerztin hat dem Hund nur einen Body empfohlen aber keinen Trichter und promt hat er es aufgebissen, also die Fäden gezogen in der Nacht. Für die Nachbehandlung hat Sie wieder fast den gleichen Betrag verlangt. Seitdem stand gleich ein kleines Fãdchen ab und nun ist die Wunde etwa 5mm einen Stich offen. ist das alles rechtens? LG Tanja Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Ob es sich bei dem unterlassener Empfehlung eines Trichters tatsächlich um einen schuldhaften Behandlungsfehler handelt, ist zweifelhaft, da sie mittels des Body Vorsorge getroffen hat und es in Ihrem Verantwortungsbereich liegt, ihren Hund davon abzuhalten an die Wunde zu gehen, auch wenn dies mitunter schwierig ist. Versuchen Sie in einem klärenden Gespräch mit der Tierärztin die Angelegenheit zu bereinigen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Ob es sich bei dem unterlassener Empfehlung eines Trichters tatsächlich um einen schuldhaften Behandlungsfehler handelt, ist zweifelhaft, da sie mittels des Body Vorsorge getroffen hat und es in Ihrem Verantwortungsbereich liegt, ihren Hund davon abzuhalten an die Wunde zu gehen, auch wenn dies mitunter schwierig ist. Versuchen Sie in einem klärenden Gespräch mit der Tierärztin die Angelegenheit zu bereinigen.