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Weitervermittlung eines Hundewelpen

von Anya P.

Ich habe einen Hundewelpen gegen Impfkosten übernommen.Der Hund war nicht ganz gesund und nach Rücksprache mit einer Tierheilpraktikerin und der Züchterin entschlossen wir uns, den Welpen noch einmal für ca 2Wochen in das "Zuchtrudel" zurückzubringen.Der Impfpass des Tieres verblieb bei uns.Davor konsultierte ich noch eine Tierärztin, der das Tier schon bekannt war, und lies es dort behandeln.Nachdem unser Hund dann wieder im Rudel war,erkundigten wir uns am gleichen Tag und an den beiden Tagen darauf nach dem Befinden unseres Hundes.Am 2.Tag informierte uns die Züchterin darüber, dass sie unseren Hund weitervermittelt habe!Sie hat mit uns darüber keine Rücksprache gehalten.2 Tage später legte sie uns das Geld für die Impfung und den Chip und das Halsband unseres Hundes während unserer Abwesenheit vor die Haustür.Meine Frage nun:Ist das nicht Diebstahl?Was passiert mit den Tierarztkosten die ich zusätzlich hatte als das Tier bei uns war, kann ich die von der Züchterin einfordern?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Für die Beantwortung Ihrer Frage, ist entscheidend was genau Sie mit der Züchterin bei der Übergabe des Welpen vereinbart haben, insbesondere welche Absprache über Rückgabe des Hundes getroffen wurde. Wenn Sie mit der Züchterin vereinbart haben, dass es sich um eine vorübergehende Inpflegenahme des Hundes handelte, wären Sie trotz der Übergabe Eigentümer des Hundes geblieben, wofür auch spricht, dass Sie den Impfausweis behalten haben. Zwar hätte die Züchterin den Hund dann nicht an Dritte weiterverkaufen dürfen, da sie schließlich unberechtigt über fremdes Eigentum verfügt. Je nachdem wie der Verkauf abgelaufen ist und insbesondere von der Frage, ob die neuen Eigentümer wussten, dass die Züchterin den Hund nur in Pflege hatte, hängt ab, ob die neuen Besitzer nun auch rechtmäßige Eigentümer des Hundes geworden sind und den Hund behalten dürfen. Für diesen Fall könnten Sie “nur“ Schadensersatzansprüche gegen die Züchterin haben. Sie könnten die Züchterin schriftlich auffordern Ihnen die entstandenen Tierarztkosten bis zu einer bestimmten Frist zu erstatten. Sollte sie sich weigern, sollten Sie sich vor weiteren rechtlichen Schritten anwaltlich beraten lassen.

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