zurück zur Übersicht Hunde bei mir zurückgelassen 21.02.2012 von Heike B. Sehr geehrte Frau Fries, habe mich im Mai 2011 von meinem Freund getrennt. Da ich ihn vor die Türe gesetzt habe, sind die beiden Hunde bei mir geblieben. Nachdem er eine Wohnung hatte, habe ich ihn gefragt, ob er die Hunde zu sich nehmen möchte, worauf er sagte, dass das nicht ginge. Später ich glaube es war im September 2011 habe ich ihn gefragt, ob er die Hunde nicht mir überlassen könnte, da mir die Hunde sehr ans Herz gewachsen sind und er eh ständig zwischen Tunesien und D pendelt. Er sagte hierauf, er würde sie mir nicht wegnehmen. Er hat mich während unserer gemeinsamen Zeit auch mit im Hundepass eintragen lassen. Er hat die Hunde in all der Zeit vielleicht 5-mal besucht, hat sie begrüßt und mal gestreichelt und das wars. Am Anfang hat er dann noch gefragt wie es den Beiden ginge, was dann zwischenzeitlich überhaupt nicht mehr gefragt wurde. Ich habe die beiden mittlerweile impfen lassen und sie sind nun gechipt. Beim Finanzamt habe ich ihn als Vorbesitzer angegeben. Seit Oktober 2011 gehen wir zur Spielstunde, zum Erziehungskurs und zum Agility in die Hundeschule. Er hat sie weder essenstechnisch versorgt, noch ist er vorbei gekommen um sie mal auszuführen oder zurückzuholen. Dies war auch kein Thema, bis ich ihn Mitte Januar 2012 bat, mich in Ruhe zu lassen und auf seine Telefonate nicht mehr reagiert habe. Seit Anfang Februar 2012 erhalte ich seine Kontaktversuche wieder aus Tunesien und nun droht er mir, das mein nicht Reagieren auf seine Anrufe keinen Sinn hätte, er seine Hunde holen würde, mit Gerichtsbeschluss. Wie hoch sind meine Chancen die Beiden behalten zu können? LG Heike B. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Leider schreiben Sie nicht, ob die Hunde gemeinsam angeschafft wurden. Da ich aber aus Ihrer Schilderung schließe, dass Ihr Ex-Freund zunächst Eigentümer der Hunde war, werde ich das der Antwort zugrunde legen. Ihr Ex-Freund könnte nur dann die Hunde, notfalls mit Gerichtsurteil, erfolgreich herausfordern, wenn er noch immer Eigentümer der Hunde wäre. Dies ist jedoch zweifelhaft, da er Ihnen die Hunde bei der Trennung überlassen hat, sich seit mehreren Monaten weder tatsächlich noch finanziell um sie kümmert und Ihnen sogar im September 2011 zugesagt hat, Ihnen die Hunde nicht wegzunehmen. Daher könnten Sie die Herausgabe der Hunde verweigern und ihm entgegenhalten, dass Sie die Eigentümerin der Hunde sind. Im Streitfall müssten Sie diese Absprache jedoch beweisen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Leider schreiben Sie nicht, ob die Hunde gemeinsam angeschafft wurden. Da ich aber aus Ihrer Schilderung schließe, dass Ihr Ex-Freund zunächst Eigentümer der Hunde war, werde ich das der Antwort zugrunde legen. Ihr Ex-Freund könnte nur dann die Hunde, notfalls mit Gerichtsurteil, erfolgreich herausfordern, wenn er noch immer Eigentümer der Hunde wäre. Dies ist jedoch zweifelhaft, da er Ihnen die Hunde bei der Trennung überlassen hat, sich seit mehreren Monaten weder tatsächlich noch finanziell um sie kümmert und Ihnen sogar im September 2011 zugesagt hat, Ihnen die Hunde nicht wegzunehmen. Daher könnten Sie die Herausgabe der Hunde verweigern und ihm entgegenhalten, dass Sie die Eigentümerin der Hunde sind. Im Streitfall müssten Sie diese Absprache jedoch beweisen können.