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Ajla trotz Verbot vermittelt

von Sebastian K.

Sehr geehrte Frau Fries, Aus Gesundheitlichen Gründen meines jetzt zwei Jahre alten Sohnes mussten meine Frau und ich uns dazu entschließen unsere 8 Jahre alte Schäferhündin Ajla, ein neues zuhause zu suchen. Meine Frau fand im Sep. 2010 als vor fast 1 1/2 Jahren eine auf den ersten Blick sehr nett wirkende Familie namens W. Wir überzeugten uns bei der Familie W. welche in der nähe von Stade wohnhaft ist bzw. war, mehrmals bevor wir bei einer Dritten Fahrt dorthin Ajla der Familie W., ohne Schutzgebühr aber mit der Vereinbarung eines Besuchsrechts, überließen. Herr und Frau W. versprachen mir ausdrücklich, das es Ajla an nichts mangeln werde und wenn es sich so ergenben sollte das Ajla sich nicht integrieren ließe ich allein sie wieder er erhalte. Kurze Zeit später erfuhr ich das die Familie W. umgezugen ist was zu beginn nicht sonderlich unnormal erschien. Als ich mich im März 2011 um das Wohlbefinden Ajlas telefonisch informieren wollte, antwortete Die Familie W. nicht mehr, sprich das Festnetz war abgemeldet, ans Handy ging niemand und meine Emails beantwortete ebenfalls niemand. (Da ich selbst im August 2010 einen sehr schweren Motorradunfall hatte war ich nicht imstande schon vorher mich persönlich von Ajlas befinden zu überzeugen.)am 04.05.2011 erhielt ich auf meine Mobile Telefonnummer eine SMS von TASSO e.V. mit der Benachrichtigung ich möchte mich dringend wegen Ajla bei einem Tierarzt telefonisch melden. Ich war sehr besorgt und rief umgehend bei Dr. an um mich nach dem Wohlbefinden von Ajla zu erkundigen. Dr. teilte mir mit das eine Mir unbekannte Frau bei ihm mit Ajla gewesen sei und der Tasso Chip ausgelöst wurde, er gab mir die Telefonnummer der mir unbekannten Frau welche ich unferzüglich anrief. Die Dame teilte mir mit das Die Familie W. Ajla an sie vermittelt hat. Dies geschah ohne mich davon in Kenntnis zu setzen. Vielen lieben Dank im voraus. Sebastian K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das ist eine sehr dubiose Geschichte. Der Austausch eines Chips zur Verschleierung der Identität und letztlich der Unauffindbarkeit des Hundes, könnte man bereits als kriminelle Energie deuten. Da Sie leider keine Frage formuliert haben, gehe ich davon aus, dass Sie nun wissen möchten, ob Sie die Hündin zurückerhalten können. Nach Ihrer Schilderung bestehen leider keine guten Chancen, da Sie die Hündin an die Familie W. verschenkt haben und somit das Eigentum endgültig an diese Familie übertragen haben. Ich gehe davon aus, dass es keinen schriftlichen Vertrag gibt, der das Besuchsrecht und die Rückgabe an Sie, falls die Hündin sich nicht einlebt, regelt. Letztlich ist dies jedoch unerheblich, da Familie W. sich bei einer unberechtigten Weitervermittlung an Dritte zwar vertragsbrüchig gemacht hätte, dies aber nichts an dem Eigentumserwerb der Dame ändert, die die Hündin nun hat. Im Zweifel hat die Dame die Hündin gutgläubig erworben, wäre somit rechtmäßige Eigentümerin der Hündin und bräuchte sie Ihnen nicht zurückzugeben.

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