zurück zur Übersicht Hund im Auto 06.03.2012 von Hannelore E. darf ich meinern Hund im Autoinnenraum (Beifahrersitz) nur in einer Box oder auch angegurtet mitnehmen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht zwar nicht ausdrücklich geschrieben, wie und auf welchem Platz Hunde im Auto transportiert werden müssen. Da Hunde keine Personen sind fallen sie unter die „Ladung“ und müssen ausreichend gesichert transportiert werden. Ob dies durch ein Geschirr und einen Anschnallgurt, eine festeingebaute oder mobile Transportbox oder auch durch ein Netz oder Gitter geschieht ist egal. Die Hauptsache ist, dass der Hund während der Fahrt nicht frei im Auto herumläuft. Bei einem Unfall, bei dem durch Zeugen oder einen Sachverständigen nachgewiesen werden kann, dass dieser aufgrund des nicht gesicherten Hund im Auto passiert ist, darf –neben dem anfallenden Bußgeld und den Punkten- die Kaskoversicherung unter Umständen die Regulierung des Schadens verweigern.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht zwar nicht ausdrücklich geschrieben, wie und auf welchem Platz Hunde im Auto transportiert werden müssen. Da Hunde keine Personen sind fallen sie unter die „Ladung“ und müssen ausreichend gesichert transportiert werden. Ob dies durch ein Geschirr und einen Anschnallgurt, eine festeingebaute oder mobile Transportbox oder auch durch ein Netz oder Gitter geschieht ist egal. Die Hauptsache ist, dass der Hund während der Fahrt nicht frei im Auto herumläuft. Bei einem Unfall, bei dem durch Zeugen oder einen Sachverständigen nachgewiesen werden kann, dass dieser aufgrund des nicht gesicherten Hund im Auto passiert ist, darf –neben dem anfallenden Bußgeld und den Punkten- die Kaskoversicherung unter Umständen die Regulierung des Schadens verweigern.