zurück zur Übersicht Hundebeißerei! 07.03.2012 von Martina N. Hallo u. guten Tag!Habe seit ein paar Jahren ein großes Problem mit den Hund meiner Nachbarin.Es kommt immer öfter vor,dass sie nicht den Hund halten kann u. er unseren ordentlich beißt.Nun ist es wieder mal geschehen.Ich komme mit meinen E.Scooter u.meinen angeleinten Hund vorbei u.es passiert wieder.Außerdem sitzt er den ganzen Tag am Fenster bellt alles u.jeden an u.man muß nocch den krach ertragen den der Hund an der Heizung macht,es poltert wie verrückt!Ist es sinnvoll das Ordnungsamt schrl. einzuschalten?Danke für Ihre Zeit für mich u.einen schönen Tag,M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Eine pauschale Antwort ist in solchen Fällen leider nicht möglich, da alle Umstände des Einzelfalles erörtert werden müssen. Sie sollten daher die möglicherweise entstandenen Tierarztkosten schriftlich von der Halterin einfordern. Da es offensichtlich vorher schon vorher mehrere Beißereien gegeben hat, sollten Sie das Ordnungsamt schriftlich darüber und auch über die Lärmbelästigung informieren. Dies wird dann die erforderlichen Schritte einleiten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Eine pauschale Antwort ist in solchen Fällen leider nicht möglich, da alle Umstände des Einzelfalles erörtert werden müssen. Sie sollten daher die möglicherweise entstandenen Tierarztkosten schriftlich von der Halterin einfordern. Da es offensichtlich vorher schon vorher mehrere Beißereien gegeben hat, sollten Sie das Ordnungsamt schriftlich darüber und auch über die Lärmbelästigung informieren. Dies wird dann die erforderlichen Schritte einleiten.