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Leinenpflicht

von Anke S.

Sehr geehrte Frau Fries, Ich habe einen sehr machthaberischen Nachbarn, der zudem auch Jagdpächter hier bei uns ist. Wir wohnen auf dem Dorf, sind das letzte Haus, danach kommen nur Felder und etwas weiter entfernt auch Wald, die Strasse ist normal geteert, allerdings nur einspurig, und sie führt durch ein Naturschutzgebiet, allerdings ist das Schild dafür schon sehr lange nicht mehr da, ich weiss es nur weil da mal eins stand als ich hierhin gezogen bin. Nun habe ich 4 Hunde, und bin mit denen hier unterwegs, allerdings nicht im Wald, nur in der direkten Nähe am Haus, im Höchstfall mal 15 Min. Fußzeit entfernt, dort laufen 2 meiner Hunde hinter dem Ball her und die anderen beiden buddeln nach gefährlichen Mäusen am Feldrand auch mal auf dem Feld, bisher hat sich aber noch kein Bauer beschwert, mit denen komme ich gut aus. Nur dieser Mann sieht das anders, er sagt, das meine Hunde(hier laufen aber alle aus dem Dorf mit ihren Hunden lang), aber ich habe keine Ehrurcht vor ihm. Nun sind meine Hunde Schuld daran dass hier keine Rehe, Rebhühner ... mehr sind und er wollte dem einen Riegel vorschieben. Auf dem Ordnungsamt ist er abgeblitzt, weil es hier keine Leinenpflicht gibt, und es in der Natur des Hundes liegt sich zu bewegen. Er wollte die Bauern dazu bringen mir zu untersagen meine Hunde auf ihr Feld zu lassen, aber auch das hat nicht geklappt. Seitdem verolgt er mich nicht mehr draussen wenn ich mit den Hunden gehe, und ansonsten grüsst er auch. Wir sind also nicht doll verfeindet. Damit es so bleibt und ich auch weiterhin mit den Hunden in Ruhe gehen kann, hier meine Bitte an Sie mir durch Ihre Antworten vorbeugend zu helfen: Ab welcher Entfernung vom Dorf -dazu muss ich sagen, selbst unser Wald direkt am Haus ist schon ausserhalb des Ortschildes, und da laufen die Hunde rum, weil unser. In welchem Zeitraum genau besteht die Leinenplicht und wie lang darf oder muss eine Leine sein? Vielen Vielen Dank schon jetzt eine Hundebesitzerin

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider kommt es immer zu Streit zwischen Hundehaltern und Jägern, die nicht selten in einem heftigen Streit oder sogar Handgreiflichkeiten endet. Das Thema “Hund im Wald“ ist leider nicht in einem Gesetz einheitlich geregelt sondern wird in vielen verschiedenen Bundes- und Landesgesetzes (z.B. Bundesjagdgesetz, Landschaftsgesetze, Regelung der jeweiligen Stadt etc.) geregelt. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass eine Anleinpflicht ausschließlich in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und abseits der Waldwege gilt. Wichtig zu wissen ist jedoch auch, dass außerhalb geschlossener Ortschaften und befriedeter Grundstücke bereits Jagdgebiet ist. Laut der Auskunft des Ordnungsamtes herrscht dort ja offensichtlich keine generelle Leinenpflicht (obwohl dies eigentlich der Ausweisung als Naturschutzgebiet widerspricht). Ob es jedoch aufgrund von jagd- und forstwirtschaftlichen Verordnungen eine gesondert angeordnete Leinenpflicht für einen bestimmten Zeitraum gibt und ob eine bestimmte Leinenlänge vorgeschrieben ist, könnten Sie bei der zuständigen „Unteren Jagdbehörde“ erfahren. Fragen Sie beim Ordnungsamt nach, wo die für Sie zuständige Behörde sitzt.

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