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diebstahl einer katze

von gerhard d.

sehr geehrte frau fries; vor kurzem ist unser mieter,welcher im gleichen haus wohnte,ausgezogen.er hat stillschweigend unsere katze mitgenommen, und hat sie jetzt in der neuen wohnung eingesperrt,dass sie nicht zurück läuft.die neue wohnung ist ca.1km entfernt.die katze ist aber freilauf gewohnt.zuvor hat er unsere katze ohne unser einverständnis kastrieren lassen.da ich mit dem ehemaligen mieter wegen verschiedenen verstösse gegen den mietvertrag zerstritten bin,wird er mir höchstwahrscheinlich eine rückgabe verweigern.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Verhalten Ihres ehemaligen Mieters könnte ein strafbarer Diebstahl sein. Hinzu käme eine Sachbeschädigung durch die eigenmächtige Kastration Ihrer Katze. Aufgrund dieses Verhaltens könnten Sie Strafanzeige erstatten und einen Strafantrag stellen. Da Sie jedoch schreiben, dass bereits ein Rechtsstreit zwischen Ihnen herrscht, sollte gut abgewogen werden, ob eine Anzeige sinnvoll ist. Schreiben Sie den Herrn an und fordern Sie ihn auf Ihnen Ihre Katze unverzüglich bzw. bis zu einem bestimmten Datum herauszugeben. Sollte er sich weiterhin weigern, sollten Sie sich zum weiteren sinnvollen Vorgehen und einer Herausgabeklage anwaltlich beraten lassen.

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