zurück zur Übersicht Trotz verbot Hund angeschafft 13.03.2012 von Tanja H. Hallo hab da ne frage, habe schon einiges hier gelesen aber nichts konkretes gefunden. habe meiner Vermieterin mitgeteilt das wir uns ein Welpen zulegen wo sie darauf meinte das sie das nicht wolle. Da es bei uns im Haus schon einen Hund gibt und ich auch meine Mitmieter gefragt habe ob sie damit einverstanden sind das wir uns einen welpen anschaffen wollen haben sie alle nichts dagegen. Dieses teilte ich meiner Vermieterin unteranderem auch mit, das ja schon ein hund hier sei und ich mit allen mitbewohner gesprochen habe. Sie sagte nur sie wolle es nicht. Da wir aber den Hund schon bezahlt hatten und meine kleine Tochter sich so darauf gefreut hat, habe ich ihn einfach geholt. Jetzt meine Fragen: Kann sie mich fristlos Kündigen? Kann sie verlangen das ich denn Welpen sofort abschaffe oder gibt es Fristen und wie kann ich mich weiter verhalten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Frage, ob Hundehaltung in der Mietwohnung erlaubt ist, sollte unbedingt VOR der Anschaffung eines Hundes mit dem Vermieter abgeklärt sein. Obwohl Sie dies zwar beachtet haben, haben Sie sich über das Verbot leichtsinnig hinweggesetzt. In Ihrem Fall müsste zunächst der bestehende Mietvertrag eingesehen und die dortige Klausel zur Hundehaltung geprüft werden, da ein Vermieter grundsätzlich frei entscheiden kann, ob er die Hunde- und Katzenhaltung von seiner vorherigen Zustimmung abhängig macht oder sie generell erlaubt bzw. verbietet. Wenn dort mittels einer zulässigen Klausel die Hundehaltung verboten ist, könnte die Vermieterin die sofortige Abschaffung des Hundes verlangen. Dass ein weiterer Hunde im Haus gehalten wird, muss nur dann berücksichtigt werden, wenn es sich um die gleiche Ausgangslage handelt (etwa gleich großer Hund und gleich große Wohnung) obwohl diese Tatsache allein nicht ausreicht. Eine fristlose Kündigung des Mietvertrages könnte die Vermieterin auf die Hundehaltung zwar nicht stützen, jedoch –je nach Mietvertragsinhalt - von Ihnen verlangen, den Hund unverzüglich aus der Wohnung zu entfernen. Sollten Sie sich weigern, könnte dann aufgrund dieser Weigerung eine Kündigung folgen. Lassen Sie sich daher ausführlich anwaltlich beraten, wenn der Vermieterin tatsächlich die Abschaffung des Hundes fordert. Falls Sie Mitglied in einem Mieterschutzverein sind, können Sie sich auch dort beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Frage, ob Hundehaltung in der Mietwohnung erlaubt ist, sollte unbedingt VOR der Anschaffung eines Hundes mit dem Vermieter abgeklärt sein. Obwohl Sie dies zwar beachtet haben, haben Sie sich über das Verbot leichtsinnig hinweggesetzt. In Ihrem Fall müsste zunächst der bestehende Mietvertrag eingesehen und die dortige Klausel zur Hundehaltung geprüft werden, da ein Vermieter grundsätzlich frei entscheiden kann, ob er die Hunde- und Katzenhaltung von seiner vorherigen Zustimmung abhängig macht oder sie generell erlaubt bzw. verbietet. Wenn dort mittels einer zulässigen Klausel die Hundehaltung verboten ist, könnte die Vermieterin die sofortige Abschaffung des Hundes verlangen. Dass ein weiterer Hunde im Haus gehalten wird, muss nur dann berücksichtigt werden, wenn es sich um die gleiche Ausgangslage handelt (etwa gleich großer Hund und gleich große Wohnung) obwohl diese Tatsache allein nicht ausreicht. Eine fristlose Kündigung des Mietvertrages könnte die Vermieterin auf die Hundehaltung zwar nicht stützen, jedoch –je nach Mietvertragsinhalt - von Ihnen verlangen, den Hund unverzüglich aus der Wohnung zu entfernen. Sollten Sie sich weigern, könnte dann aufgrund dieser Weigerung eine Kündigung folgen. Lassen Sie sich daher ausführlich anwaltlich beraten, wenn der Vermieterin tatsächlich die Abschaffung des Hundes fordert. Falls Sie Mitglied in einem Mieterschutzverein sind, können Sie sich auch dort beraten lassen.