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Urkundenfälschung?

von Elke N.

Sehr geehrte Frau Ann-Kathrin Fries, ich bin verzweifelt und entsetzt über unsere deutsche Gerichtsbarkeit. Trotz allem will ich aber weiterkämpfen und möchte Euch daher etwas fragen. Wenn ein Tierarzt im Impfpass eines Hundes eine Tollwutimpfung mit Unterschrift und Stempel bestätigt obwohl dieser den Hund noch nie zu Gesicht bekommen hat, ist das dann Urkundenfälschung? Der Hund bekam die Spritze von einer nicht autoriesierten Person, die weder tiermedizinische Fachkenntnisse noch sonst etwas vorweisen kann und wurde mit dem Stempel dieses Tierarztes geschützt. Selbst das Verterinäramt hat bestätigt, daß sie bei einem Besuch bei dem Tierarzt Ungereimtheiten und fehlerhafte Dokumentation feststellten. Trotz Zeugenaussagen und den ganzen Indizien sperrt sich die Staatsanwaltschaft und will das Verfahren gegen die Privatperson, die unerlaubt geiimpft hat und den Tierarzt einstellen. Das kann doch alles nicht wahr sein, immerhin hätte mein Hund üblen Schaden nehmen können. Ich würde mich über baldige Rückmail freuen. Gruß -- E.A.N.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn ich Ihre Enttäuschung und Ihren Ärger über eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens nachvollziehen kann, bleibt es tatsächlich fraglich, ob es sich bei dem geschilderten Verhalten um eine Urkundenfälschung handelt. Der Tierarzt hat den Ausweis offenbar selbst ausgefüllt und unterschrieben, so dass die für eine Urkundenfälschung erforderliche Täuschung über den Aussteller fehlt. Da der Tatbestand der Urkundenfälschung jedoch durch verschiedene Verhalten begangen werden kann, ist im Rahmen dieses Service eine umfängliche rechtliche Prüfung der Urkundsdelikte nicht möglich. Da Sie schreiben, dass Zeugenaussage und eine Stellungnahme des Veterinäramtes vorliegen, gehe ich davon aus, dass diese auch der Staatsanwaltschaft bekannt sind und rechtlich gewürdigt wurden. Ob diese rechtliche Würdigung im Ergebnis richtig ist, kann nicht beurteilt werden. Ungeachtet dessen, könnte sich der Tierarzt unter Umständen aber schadensersatzpflichtig gemacht haben. Da Sie jedoch schreiben, dass Ihr Hund "hätte Schaden nehmen können" und er die Impfung somit glücklicherweise gut überstanden hat, scheidet diese Variante aus.

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