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Katzenhaltung

von Jens P.

Ich wohne seit 7 Jahren im 1.Stock eines 3Parteienhauses und habe seit 5 Jahren 2 Katzen aus dem Tierheim, die Freigänger sind.Bis jetzt wuchs an der Terrasse hoch zum Balkon eine große Tuje.Oben habe ich ein Brett mit dem Balkon verbunden, wo meine Katzen bis jetzt ein und aus gingen und es wurde allgemein geduldet. Seit einem Jahr ist unten ein neuer Mieter eingezogen, dem so manches quer ist. Seit dieser Woche wurde der Baum bei Nacht und Nebel gefällt und meine Katzen sind komplett irritiert.In der Wohnung spielen sie verrückt , so dass ich sie über das Treppenhaus hinuntetragen und auch wieder heraufholen muß.Ich gehe aber in die Arbeit.Meine Vermieterin ist 80 Jahre, mag meine Katzen,es hat auch nie etwas diesbezüglich gegeben, hat aber das Fällen aktzeptiert.Wir wohnen auf dem Land. Was habe ich für Möglichkeiten? Für eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar Mit Freundlichem Gruß Jens

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass hier rechtliches Problem vorliegt. Die Vermieterin duldet Ihre Katzenhaltung und Streit gibt es aufgrund der Katzenhaltung auch nicht. Dass Ihre Katzen nun nicht mehr selbstständig ins Freie kommen, ist natürlich ärgerlich und lästig, aber meines Erachtens kein rechtliches sondern eher ein praktisches Problem. Einen Rat, wie Sie Ihren Katzen wieder den freien Zugang zum Garten ermöglichen können um sie nicht durch Treppenhaus tragen zu müssen, kann ich Ihnen leider nicht geben.

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