zurück zur Übersicht Eigentumsregelung nach Trennung. 01.04.2012 von Marie Anna B. Sehr geeherte Damen und Heeren, im vergangem Jahr September habe ich mich von meinem damaligen Partner getrennt und habe den gemeinsammen angeschafften Hund mitgenommen. Damals hat er nichts dazu gesagt, doch nach einigen Wochen wollte er meinen Hund immer mal wieder für einige Tage (ähnlich wie die Besuchswochenden bei einem Scheidungskind) haben. Einige male habe ich mich darauf auch eingelassen, doch jedes mal wenn ich meinen Hund zurück bekommen habe war er völlig durcheinander. Nun verweigere ich ihm meinen Hund und er droht mir mit rechtlichen Schritten. Früher lief mein Hund auf seinen Namen, doch es wurden alle Kosten geteilt. Nun läuft mein Hund vollständig auf meinen Namen und ich trage alle laufenden Kosten. Aufgrund der geteilten Anschaffungskosten behart er nun darauf das ihm die Hälfte meines Hundes gehörte. Was kann / muss ich tun damit er mir meinen Hund nicht weg nimmt? Mit freundlichen Grüßen Marie Anna B. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da der Hund gemeinsam angeschafft wurde, unterstelle ich für die Beantwortung, dass Sie beide je zur Hälfte Eigentümer des Hundes geworden sind. Wenn Sie den Hund nun ganz behalten wollen, müssten Sie ihm “seine Hälfte abkaufen“ und würden dann Alleineigentümerin. Sie sollten den Hund daher vorerst nicht mehr an Ihren Ex-Freund geben, da Sie Gefahr laufen ihn nicht mehr zurückzubekommen. So muss Ihr Ex-Freund rechtliche Schritte einleiten, wenn es ihm tatsächlich um den Hund geht. Hier wäre die genaue Absprache zwischen Ihnen anlässlich der Trennung zu prüfen. Dass er Ihnen den überlassen hat und er sich nicht mehr finanziell an den Kosten beteiligt, könnte dafür sprechen, dass er Ihnen seinen hälftigen Eigentumsanteil überlassen hat und Sie daher die Herausgabe der Hunde verweigern können. Eine fundierte Prüfung der Eigentumsverhältnisse ist an dieser Stelle nicht möglich. Sollte er einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin einschalten, sollten Sie sich daher ebenfalls anwaltlich vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da der Hund gemeinsam angeschafft wurde, unterstelle ich für die Beantwortung, dass Sie beide je zur Hälfte Eigentümer des Hundes geworden sind. Wenn Sie den Hund nun ganz behalten wollen, müssten Sie ihm “seine Hälfte abkaufen“ und würden dann Alleineigentümerin. Sie sollten den Hund daher vorerst nicht mehr an Ihren Ex-Freund geben, da Sie Gefahr laufen ihn nicht mehr zurückzubekommen. So muss Ihr Ex-Freund rechtliche Schritte einleiten, wenn es ihm tatsächlich um den Hund geht. Hier wäre die genaue Absprache zwischen Ihnen anlässlich der Trennung zu prüfen. Dass er Ihnen den überlassen hat und er sich nicht mehr finanziell an den Kosten beteiligt, könnte dafür sprechen, dass er Ihnen seinen hälftigen Eigentumsanteil überlassen hat und Sie daher die Herausgabe der Hunde verweigern können. Eine fundierte Prüfung der Eigentumsverhältnisse ist an dieser Stelle nicht möglich. Sollte er einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin einschalten, sollten Sie sich daher ebenfalls anwaltlich vertreten lassen.