zurück zur Übersicht Neuen Hund zulegen 28.09.2009 von Manfred M. Mein Sohn ist mein Vermieter. Mit ihm und seiner Familie habe ich einen bösen Familiensteit.In meinem Mietvertrag steht kein Tierverbot! Ich besitze einen Hund. Meine Frage: Kann ich mir, ohne meinen Vermieter zu fragen, einen neuen Hund zulegen, wenn der jetzige Hund verstirbt? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn die Hundehaltung in Ihrem Mietvertrag nicht ausgeschlossen oder von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist, spricht nichts dagegen, dass Sie sich einen neuen Hund zulegen, nachdem Ihr Hund verstorben ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn die Hundehaltung in Ihrem Mietvertrag nicht ausgeschlossen oder von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist, spricht nichts dagegen, dass Sie sich einen neuen Hund zulegen, nachdem Ihr Hund verstorben ist.