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Neuen Hund zulegen

von Manfred M.

Mein Sohn ist mein Vermieter. Mit ihm und seiner Familie habe ich einen bösen Familiensteit.In meinem Mietvertrag steht kein Tierverbot! Ich besitze einen Hund. Meine Frage: Kann ich mir, ohne meinen Vermieter zu fragen, einen neuen Hund zulegen, wenn der jetzige Hund verstirbt?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wenn die Hundehaltung in Ihrem Mietvertrag nicht ausgeschlossen oder von der Zustimmung des Vermieters abhängig ist, spricht nichts dagegen, dass Sie sich einen neuen Hund zulegen, nachdem Ihr Hund verstorben ist.

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