zurück zur Übersicht Unberechtigte Tierarztrechnung 03.04.2012 von Ina L. Hallo Frau Fries, eine Freundin hatte unseren Hund (Labrador 1 Jahr) mit zum Spaziergang genommen. In einem Waldgebiet ( noch innerhalb der Ortschaft) hat sie ihn frei laufen lassen wo er auf eine Hündin traf. Beide sind durchs Gebüsch gelaufen und haben gespielt. Als beide Hunde wiederkamen hat die andere Besitzerin gefragt ob mit unserem Hund alles okay ist, da ihr Hund ab und zu etwas zickig ist. Bei unserem Hund war alles okay. Ihr Hund hat sich dann allerdings etwas eingenässt. Am folgende Tag hat meine Freundin einen Anruf bekommen, daß die andere Hundehalterin mit Ihrem Hund beim Tierarzt war, da er etwas verstört wikte und abends nicht mehr gefressen hat ( ich habe aber auch gehört, das der zweite Hund der Besitzerin kurz vorher verstorben war - vielleicht lag es auch daran). Nach Anfrage meiner Freundin war dann aber mit dem Hund alles okay. Nun zwei Monate nach dem Vorfall haben wir eine Auflistung folgender Kosten bekommen: Tierarztrechung, Fahrtkosten, Erstattung für Urlaub, zwei Quittungen vom Rehazentrum, Telefonkosten, Mehraufwand für intensive Pflege des Hundes insgesamt über 230 €. Wir sind etwas überrascht und verärgert, da uns die Halterin nie selbst angerufen hat und nun uns eine Kostenaufstellung von 230,99€ schickt (Tierarztrechnung 31,59€ der Rest s. o.). Meine Frage: Was müssen wir bezahlen?, auf der Rechnung des Tierarztes steht Muskelzerrung. Vielen Dank Ina L. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt sondern nur mittelbar hervorgerufen hat. Hier ist jedoch höchst fraglich, ob Ihr Hund überhaupt etwas mit der behaupteten Muskelzerrung zu tun hat. Da die Dame einen Schadensersatzanspruch geltend macht, muss Sie zunächst beweisen, dass tatsächlich Ihr Hund daran beteiligt war. Anhand Ihrer Schilderung wird ihr dies wahrscheinlich nicht gelingen. Sie könnten den Fall Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung übergeben, da die Versicherung nicht nur zur Regulierung berechtigter Ansprüche sondern auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen da ist. Alternativ könnten Sie die Dame zunächst selbst anschreiben und die unberechtigte Forderung abwehren oder sich anwaltlich vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt sondern nur mittelbar hervorgerufen hat. Hier ist jedoch höchst fraglich, ob Ihr Hund überhaupt etwas mit der behaupteten Muskelzerrung zu tun hat. Da die Dame einen Schadensersatzanspruch geltend macht, muss Sie zunächst beweisen, dass tatsächlich Ihr Hund daran beteiligt war. Anhand Ihrer Schilderung wird ihr dies wahrscheinlich nicht gelingen. Sie könnten den Fall Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung übergeben, da die Versicherung nicht nur zur Regulierung berechtigter Ansprüche sondern auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen da ist. Alternativ könnten Sie die Dame zunächst selbst anschreiben und die unberechtigte Forderung abwehren oder sich anwaltlich vertreten lassen.