zurück zur Übersicht Freigänger kotet in Nachbarsgarten 04.04.2012 von Christiane B. Wir haben zwei Kater und haben ein Reihenhaus.Wir zur Miete die Nachbarn sind Eigentümer, einer von den beiden Kater geht in Nachbars Garten und verrichtet sein Geschäft dort auf der Beete. Haben schon Pfuimittel etc. gekauft u dem Nachbar gegeben. Nichts hilft Nachbar ist sauer u droht mit Anzeige. Seit 2 Tagen ist der kleine drinnen und schimpft schrecklich mit uns. Was können wir machen u was für ein Recht haben wir. MfG Ch. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Obwohl der Nachbar zwar eine bzw. zwei Katzen dulden muss, hat er jedoch Schadensersatzansprüche für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katze ist, die Anlass des Ärgers ist, damit Sie nicht für das Verhalten eines fremden Tieres haften müssen. Versuchen Sie weiterhin die Angelegenheit friedlich aus der Welt zu schaffen, um Ihrem Kater wieder den benötigten Freigang zu gewähren und um einen Nachbarschaftsstreit, der nicht selten in einem regelrechten Nachbarschaftskrieg endet, zu vermeiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Obwohl der Nachbar zwar eine bzw. zwei Katzen dulden muss, hat er jedoch Schadensersatzansprüche für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katze ist, die Anlass des Ärgers ist, damit Sie nicht für das Verhalten eines fremden Tieres haften müssen. Versuchen Sie weiterhin die Angelegenheit friedlich aus der Welt zu schaffen, um Ihrem Kater wieder den benötigten Freigang zu gewähren und um einen Nachbarschaftsstreit, der nicht selten in einem regelrechten Nachbarschaftskrieg endet, zu vermeiden.