zurück zur Übersicht Tierheim verschwieg Futtermittelallergie beim Hund 21.04.2012 von Andrea H. Das Tierheim vermittelte mir einen Dobermann, welcher entzündete Augen und offene entzündete Hautpatien aufwies. Bei nachfrage erklärte man mir, der Hund sei gestresst und sobald er in einem Zuhause wäre würde sich dieses legen. Abgabegebühr 325 €, da ein gesunder junger Rassehund. Tierarztkosten würden die nächsten 2 Monate übernommen laut Vertrag. Nach 3 Tagen musste ich zum Tierarzt, welcher nach mehreren Tel. keine Kostenübernahme für die Untersuchungen erhielt. Bei Nachfrage, warum diese noch nicht im Tierheim erfolgt sind, wurde auf die hohen Kosten hingewiesen. Nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Tierheim bekam ich nur das notwendige Spezialfutter zum EK. Frage: Kann ich Schadensersatz fordern? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ein Schadensersatzanspruch würde u.a. ein Verschulden bzw. eine bewusste Täuschung über den Gesundheitszustand des Hundes durch das Tierheims voraussetzten. Sollte dies tatsächlich gegeben sein, müssten Sie dies aber auch beweisen können, was in der Praxis nur schwer möglich ist. Hinzu kommt, dass ein Tierheim keine verbindlichen Aussagen über die Vorgeschichte bzw. Vorerkrankungen eines Hundes machen kann. Wenn das Tierheim also gutgläubig davon ausgegangen ist, dass es sich tatsächlich um Stresssymptome handelte und von einer Futtermittelallergie nichts wusste, läge keine Pflichtverletzung vor. Hier müssten jedoch die weiteren Einzelheiten des Falles zunächst geprüft werden. Hinsichtlich der Tierarztkosten, die trotz vertraglicher Verpflichtung offensichtlich nicht übernommen und daher wahrscheinlich von Ihnen bezahlt werden mussten, bestünde ein Schadensersatzanspruch. Lassen Sie den Tierschutzvertrag und die Ihnen daraus zustehenden Ansprüche gegen das Tierheim am Besten anwaltlich überprüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ein Schadensersatzanspruch würde u.a. ein Verschulden bzw. eine bewusste Täuschung über den Gesundheitszustand des Hundes durch das Tierheims voraussetzten. Sollte dies tatsächlich gegeben sein, müssten Sie dies aber auch beweisen können, was in der Praxis nur schwer möglich ist. Hinzu kommt, dass ein Tierheim keine verbindlichen Aussagen über die Vorgeschichte bzw. Vorerkrankungen eines Hundes machen kann. Wenn das Tierheim also gutgläubig davon ausgegangen ist, dass es sich tatsächlich um Stresssymptome handelte und von einer Futtermittelallergie nichts wusste, läge keine Pflichtverletzung vor. Hier müssten jedoch die weiteren Einzelheiten des Falles zunächst geprüft werden. Hinsichtlich der Tierarztkosten, die trotz vertraglicher Verpflichtung offensichtlich nicht übernommen und daher wahrscheinlich von Ihnen bezahlt werden mussten, bestünde ein Schadensersatzanspruch. Lassen Sie den Tierschutzvertrag und die Ihnen daraus zustehenden Ansprüche gegen das Tierheim am Besten anwaltlich überprüfen.