zurück zur Übersicht Nachbarschaftsstreit ( Hundegebell ) 28.09.2009 von Heidemarie F. Wir züchten seit 10 Jahren Border-Collies (Außenbezirk, 3 Häuser).Vor ca.6 Jahren zogen neue Nachbarn zu, die sich zunehmend über Hundegebell beschweren. Ordnungsamt und Tiergesundheitsamt sind hier ständig vor Ort. Auch der Tierschutz wurde schon eingeschaltet. Wir haben die Tierärztin des Kreises auf unserer Seite und erfüllen alle Auflagen. So konnten sie bisher nichts ausrichten. Unser Hof liegt direkt an einem Wanderweg und somit ist die Unruhe gerade an Wochenenden und Feiertagen größer. Nun zünden sie, wenn die Hunde bellen, Böller. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie keine konkrete Frage gestellt haben, möchte ich zu dem Zünden der Böller etwas sagen. Gemäß der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist es Privatpersonen nur am 31.12. und 01.01. sowie nach schriftlicher Genehmigung einer Behörde gestattet Böller zu zünden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und sollte beim Ordnungsamt angezeigt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie keine konkrete Frage gestellt haben, möchte ich zu dem Zünden der Böller etwas sagen. Gemäß der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist es Privatpersonen nur am 31.12. und 01.01. sowie nach schriftlicher Genehmigung einer Behörde gestattet Böller zu zünden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und sollte beim Ordnungsamt angezeigt werden.