zurück zur Übersicht Testament zugunsten Tierheim 26.04.2012 von Silvia S. Hallo,ich bin ledig & habe keine Kinder/Geschwister,von meiner Familie soll keine Person etwas erben.Nach meinem Tod möchte ich meinen Besitz einem Tierheim hinterlassen.(Zweckgebunden z.B. für Bau neuer oder Sanierung alter Tierunterkünfte, Medizinische Versorgung,Versorgung der Tiere....... nicht für Verwaltungskosten !)Wie muß ich das im Testament formulieren ? Mit freundlichen Grüßen S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Obwohl dies ein sehr wichtiges Thema ist, beschäftigen sich die wenigstens Tierhalter mit dem Gedanken, was passiert mit meinem Tier, falls ich vor ihm versterbe. Da Tiere zur Erbmasse gehören, gehen sie automatisch in das Eigentum des Erben bzw. der Erbengemeinschaft über. Möchte man dies nicht, so wie in Ihrem Fall, muss man dies testamentarisch regeln. Ein Musterformular gibt es nicht, da ein Testament handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden muss. Sie könnten ihr gesamtes Hab und Gut, das auch die Tiere umfasst, einem Tierheim Ihrer Wahl vererben. Alternativ könnten Sie dem Tierheim auch nur die Tiere vermachen gekoppelt an einen bestimmten Geldbetrag und/oder entsprechende Auflage. Dies ist dann keine Erbschaft sondern ein so genanntes „Vermächtnis“. Des Weiteren können Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der die Einhaltung der Auflagen überwacht. Alle wichtigen Informationen zum Tier (Krankheiten, Allergien etc.) können und sollten ebenfalls in den Testament vermerkt sein. Welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist, ob es Pflichtteilsberechtigte gibt, die Sie z.B. gar nicht enterben können, etc. sollten Sie von einem Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin für Erbrecht prüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Obwohl dies ein sehr wichtiges Thema ist, beschäftigen sich die wenigstens Tierhalter mit dem Gedanken, was passiert mit meinem Tier, falls ich vor ihm versterbe. Da Tiere zur Erbmasse gehören, gehen sie automatisch in das Eigentum des Erben bzw. der Erbengemeinschaft über. Möchte man dies nicht, so wie in Ihrem Fall, muss man dies testamentarisch regeln. Ein Musterformular gibt es nicht, da ein Testament handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden muss. Sie könnten ihr gesamtes Hab und Gut, das auch die Tiere umfasst, einem Tierheim Ihrer Wahl vererben. Alternativ könnten Sie dem Tierheim auch nur die Tiere vermachen gekoppelt an einen bestimmten Geldbetrag und/oder entsprechende Auflage. Dies ist dann keine Erbschaft sondern ein so genanntes „Vermächtnis“. Des Weiteren können Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der die Einhaltung der Auflagen überwacht. Alle wichtigen Informationen zum Tier (Krankheiten, Allergien etc.) können und sollten ebenfalls in den Testament vermerkt sein. Welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist, ob es Pflichtteilsberechtigte gibt, die Sie z.B. gar nicht enterben können, etc. sollten Sie von einem Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin für Erbrecht prüfen lassen.