zurück zur Übersicht Beglaubigen lassen? 26.04.2012 von Kristina P. Ich und mein Partner haben uns einen Hund geholt. Steuer + Versicherung laufen auf seinen Namen, Kaufvertrag + Impfpass auf meinen Namen. Diese Frage wurde hier schon einmal gestellt und da war die Situation die selbe. Da meinten Sie man soll sich mit dem Partner einigen wem der Hund gehört und dieses schriftlich festhalten. Da ich und mein Partner noch zusammen sind und es wegen dem gemeinsamen Hund noch keine Probleme gibt, haben wir uns jetzt geeinigt das der Hund mir gehört und wir haben es auch schriftlich festgehalten, da dieses "wem gehört der Hund" Problem im Falle einer Trennung dann somit nicht ensteht. Jetzt zu meiner Frage: Muss man dieses Dokument beglaubigen lassen oder reicht es aus wenn beide dieses Dokument einfach nur unterschreiben damit es auch tatsächlich zählt? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich freue mich, dass Ihr Partner und Sie meinem Rat gefolgt sind und dieses schwierige Thema in“Friedenszeiten“ geregelt haben. Eine notarielle Beglaubigung ist nur für wenige Schriftstücke zwingend gesetzlich vorgeschrieben, z.B. für einen Grundstückskaufvertrag, einen Erbverzichtsvertrag, ein Schenkungsversprechen usw. Hier könnte es durchaus sein, dass –vorausgesetzt sie haben durch den Kaufvertrag beide gemeinschaftliches Eigentum an dem Hund erhalten- Ihr Partner Ihnen “seine Hälfte“ an dem Hund schenkt, so dass die notarielle Beglaubigung dieser Vereinbarung dann notwendig wäre. Eine notarielle Beglaubigung dient generell zum einen dem Nachweis der Echtheit der Unterschriften, hat aber auch die überaus wichtige Funktion, dass den Beteiligten die rechtliche Tragweite und die Bedeutung ihrer Vereinbarung klar gemacht wird. Sie sollten daher Ihren Vertrag in jedem Fall beglaubigen lassen. Im Streitfall könnte Ihr Partner dann z.B. nicht mehr behaupten, dass Sie seine Unterschrift gefälscht hätten oder er gar nicht wusste was er da unterschreibt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich freue mich, dass Ihr Partner und Sie meinem Rat gefolgt sind und dieses schwierige Thema in“Friedenszeiten“ geregelt haben. Eine notarielle Beglaubigung ist nur für wenige Schriftstücke zwingend gesetzlich vorgeschrieben, z.B. für einen Grundstückskaufvertrag, einen Erbverzichtsvertrag, ein Schenkungsversprechen usw. Hier könnte es durchaus sein, dass –vorausgesetzt sie haben durch den Kaufvertrag beide gemeinschaftliches Eigentum an dem Hund erhalten- Ihr Partner Ihnen “seine Hälfte“ an dem Hund schenkt, so dass die notarielle Beglaubigung dieser Vereinbarung dann notwendig wäre. Eine notarielle Beglaubigung dient generell zum einen dem Nachweis der Echtheit der Unterschriften, hat aber auch die überaus wichtige Funktion, dass den Beteiligten die rechtliche Tragweite und die Bedeutung ihrer Vereinbarung klar gemacht wird. Sie sollten daher Ihren Vertrag in jedem Fall beglaubigen lassen. Im Streitfall könnte Ihr Partner dann z.B. nicht mehr behaupten, dass Sie seine Unterschrift gefälscht hätten oder er gar nicht wusste was er da unterschreibt.