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Zwangswegnahme von Katzen

von Ramona D.

Sehr geehrte Frau Fries. Ich habe mich vor über einem Jahr von meinem Mann getrennt. Nun möchte er, das ich und unsere beiden Kinder aus dem gemeinsamen Haus ausziehen. Was er auch mit allen Mitteln durchsetzt. Nun zu meiner Frage: Wir haben zwei Katzen aus dem Tierschutz die unsere Kinder und ich sehr lieben. Eine davon Freigänger. Die Verträge laufen auf meinem Namen. Eine Wohnung in der Tierhaltung erlaubt, und auch Freigang möglich ist, ist schwer zu finden. Unseren Freigänger kann man unter keinen Umständen in der Wohnung halten. Bisher wurde mir von allen Seiten auch von den Behörden gesagt, wenn ich keine dem entsprechende Wohnung finde, muß ich die Katzen abgeben, um in eine andere Wohnung ziehen zu können. Ist das Richtig? Kann man mich zwingen die Tiere abzugeben? Meine Anwältin weiß darauf keine Antwort. Vielen Dank für Ihre Hilfe Ramona

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob Ihr Mann Sie und Kinder zu recht aus dem gemeinsamen Haus “werfen“ kann, kann ich leider nicht beurteilen. Sollte er ein rechtskräftiges Urteil darüber bekommen, kann er von Ihnen verlangen zu einem bestimmten Zeitpunkt ausziehen. Auch wenn ich Ihre Not verstehen kann, haben Sie meines Erachtens keinen Anspruch darauf, trotzdem in dem Haus wohnen zu bleiben bis Sie eine geeignete Wohnung finden, in die Sie die Katzen mitnehmen können. Sollte es bis zum Äußersten kommen und Ihr Mann z.B. eine Zwangsräumung vornehmen lassen, würden Sie mit Ihren Kindern in eine Obdachlosenunterkunft eingewiesen werden, falls Sie bis dahin keine Wohnung gefunden haben. Dahin dürfen Sie die Tiere dann auf keinen Fall mitnehmen. Sofern Sie dann keine andere Lösung für die Katzen finden, z.B. der Pflege durch Freunde, würde die Katzen dann ins Tierheim kommen. Ich hoffe, Sie finden schnell eine Lösung bzw. eine neue Wohnung.

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