zurück zur Übersicht Hundefühererschein in Hamburg 29.04.2012 von Calina S. Heeeey :) Ich bin ja schon Mitglied bei Euch & habe jetzt mal ne Frage, vll könnt ihr sie mir genau beantworten :D Bin nämlich so ein bisschen ratlos... Also..... Ich wollte mit meinem Diggen den Hundefühererschein machen um einfach für ihn mehr Freiheit zu haben.. Jetzt hat eine Bekannte mir erzählt ( sie hat den führerschein ) sie war auf dem Deich spazieren und wurde vom Ordnungsamt angehalten. Naja Hin und Her , diese meinte zumindest der Schein zählt für die Innenstadt sozusagen, da denk ich mir doch bringt mir das jetzt was den Schein zu machen?, weil in der Innenstadt geh ich mit meinem eher seltener spazieren ;) haha :D Liebe Grüsse Calina Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Seit dem 01.01.2007 gilt gemäß § 8 des Hundegesetz Hamburg in ganz Hamburg eine allgemeine Leinenpflicht. Dies Anleinpflicht gilt nicht für ausgewiesenen Freilaufflächen. Von der Leinenpflicht können Sie sich gemäß § 9 auf Antrag befreien lassen, wenn Sie mit Ihrem Hund die gesetzliche vorgeschriebene Gehorsamsprüfung bzw. eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben oder wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Hund aus gesundheitlichen Gründen diese Prüfung nicht ablegen kann. Es gibt jedoch gesetzlich festgelegte Orte, wie z.B. in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, etc. wo alle Hunde an einer kurzen Leine zu führen sind, egal ob eine Leinenbefreiung besteht oder nicht. Die Richtigkeit der Aussage des Ordnungsamtes bezweifle ich daher, vielleicht hat Ihre Bekannte dies aber in der Aufregung auch falsch verstanden. Wenn Sie Ihren Hund also nicht nur auf ausgewiesenen Freilaufflächen ableinen wollen, sollten Sie die Prüfung, die zwischen 9,00 € und 18,00 € kostet ablegen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Seit dem 01.01.2007 gilt gemäß § 8 des Hundegesetz Hamburg in ganz Hamburg eine allgemeine Leinenpflicht. Dies Anleinpflicht gilt nicht für ausgewiesenen Freilaufflächen. Von der Leinenpflicht können Sie sich gemäß § 9 auf Antrag befreien lassen, wenn Sie mit Ihrem Hund die gesetzliche vorgeschriebene Gehorsamsprüfung bzw. eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben oder wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Hund aus gesundheitlichen Gründen diese Prüfung nicht ablegen kann. Es gibt jedoch gesetzlich festgelegte Orte, wie z.B. in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, etc. wo alle Hunde an einer kurzen Leine zu führen sind, egal ob eine Leinenbefreiung besteht oder nicht. Die Richtigkeit der Aussage des Ordnungsamtes bezweifle ich daher, vielleicht hat Ihre Bekannte dies aber in der Aufregung auch falsch verstanden. Wenn Sie Ihren Hund also nicht nur auf ausgewiesenen Freilaufflächen ableinen wollen, sollten Sie die Prüfung, die zwischen 9,00 € und 18,00 € kostet ablegen.