zurück zur Übersicht Schlechte Hundehaltung was tun 06.05.2012 von Anja K. Hallo, ich habe vor zwei Jahren einen Hund aus sehr schlechter Haltung übernommen. Inzwischen hat die ehem. Halterin des Hundes wieder zwei Hunde, die sie sehr vernachlässigt. Ich habe meinen Hund damals halb verhungert, verfloht, mit Flohdermatitis und im Winter, ohne Unterwolle übernommen. Der Hund war durch den Flohbefall stellenweise nackt, kannte keine Autos (er war damals ca. 1,5 Jahre alt) und bis aufs Skelett abgemagert. Ich habe den örtlichen Tierschutzverein informiert, das dort zwei Hunde in Not sind. Sie hat nicht nur die Hunde sondern auch eine Menge Katzen. Kann der Tierschutzverein ihr die Tiere wegnehmen? Mein Hund ist inzwischen ein toller Kerl geworden, aber er kannte wirklich nichts außer dem Grundstück. Ich denke den jetztigen Hunden wird es nicht anders gehen. Sie sind offensichtlich bis auf die Knochen abgemagert, man kann die Beckenknochen sehen. Unser Tierarzt hat damals meinen Hund untersucht und war geschockt über den Zustand des Hundes. Ich bin immer noch der Meinung, das mein Hund inzwischen verstorben wäre, hätte ich ihn dort gelassen. Sie scheint auch nicht wahrzunehmen, das es ihren Hunden schlecht geht, denn sie fand damals den Zustand des Hundes nicht so bedenklich, das sie einen Tierarzt aufgesucht hätte. Ich würde mich sehr über eine Antwort und einen Tip, wie man den Tieren helfen kann, freuen. Mit freundlichen Grüßen A. K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da der Tierschutzverein wahrscheinlich ein privatrechtlich eingetragener Verein ist, hat er keine Möglichkeit einzuschreiten. Sie sollten sich daher umgehend schriftlich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Schildern Sie den Fall ausführlich und für einen unbeteiligten Dritten nachvollziehbar. Sollten Beweismittel vorhanden sein, z.B. Fotos oder Zeugen, fügen Sie dies bei. Bitten Sie um Überprüfung der Haltungsbedingungen und Einleitung erforderlicher Maßnahmen. Obwohl das Ordnungsamt von sich aus das zuständige Veterinäramt und die Polizei einschalten wird, sofern das notwendig ist, könnten Sie sich zur Sicherheit selbst auch schriftlich an diese beiden Stellen wenden. Zwar können Sie sich anonym an die Behörden wenden, da auch anonymen Anzeigen nachgegangen werden muss. Dann stehen Sie jedoch als wohlmöglich einzige Zeugin nicht zur Verfügung. Zum Wohle der Tiere sollten Sie -ob anonym oder unter Angabe Ihres Namens- unbedingt tätig werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da der Tierschutzverein wahrscheinlich ein privatrechtlich eingetragener Verein ist, hat er keine Möglichkeit einzuschreiten. Sie sollten sich daher umgehend schriftlich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Schildern Sie den Fall ausführlich und für einen unbeteiligten Dritten nachvollziehbar. Sollten Beweismittel vorhanden sein, z.B. Fotos oder Zeugen, fügen Sie dies bei. Bitten Sie um Überprüfung der Haltungsbedingungen und Einleitung erforderlicher Maßnahmen. Obwohl das Ordnungsamt von sich aus das zuständige Veterinäramt und die Polizei einschalten wird, sofern das notwendig ist, könnten Sie sich zur Sicherheit selbst auch schriftlich an diese beiden Stellen wenden. Zwar können Sie sich anonym an die Behörden wenden, da auch anonymen Anzeigen nachgegangen werden muss. Dann stehen Sie jedoch als wohlmöglich einzige Zeugin nicht zur Verfügung. Zum Wohle der Tiere sollten Sie -ob anonym oder unter Angabe Ihres Namens- unbedingt tätig werden.